Speyer Wohnungsverkauf endet vor Gericht

Ein 59-jähriger Mann hat sich wegen des Vorwurfs des Betrugs vor dem Amtsgericht in Speyer verantworten müssen. Im Dezember 2010 hatte der Mann eine Wohnung in Berghausen verkauft. Dabei soll er laut Anklage bewusst einen schwerwiegenden Mangel, nämlich ein Feuchtigkeitsproblem, verschwiegen haben, so dass dem Käufer ein hoher Schaden entstanden sei. Das Verfahren wurde eingestellt.
Der Angeklagte, der von Rechtsanwalt Mathias Hauber aus Edenkoben vertreten wurde, hatte Anfang 2003 drei Eigentumswohnungen in dem Haus in Berghausen ersteigert, Kellerwohnung, erster Stock und Dachgeschoss. Die Schäden betreffen die Kellerwohnung. Die Wohnung kannte er: 1997 hatte er selbst für ein Jahr darin gewohnt, ohne dass irgendwelche Probleme aufgetreten seien. Im Frühjahr 2003, nachdem er die drei Wohnungen ersteigert hatte, war er in den ersten Stock gezogen und hatte die beiden anderen Wohnungen vermietet. In die Kellerwohnung zog eine dreiköpfige Familie. Bald darauf, so der Angeklagte, hätten sich Nachbarn über Gestank aus der Wohnung beschwert. Er sei zu den Mietern gegangen, um sie darauf anzusprechen. Dabei habe er den Geruch ebenfalls wahrgenommen und festgestellt, dass die gesamte Familie nur das Wohnzimmer bewohne, die anderen Zimmer seien völlig vollgestellt gewesen. Außerdem sei die Wohnung sehr schmutzig gewesen, schwarze Flecke an den Wänden seien sichtbar gewesen. Er habe den zuständigen Techniker der Hausverwaltung informiert, der sich ebenfalls die Sache angeschaut und gemeint habe, schlechte Belüftung sei die Ursache. Da die Beschwerden nicht aufhörten, habe man die Grundmauern aufgraben und mit Bitumen abdichten lassen. Ein Jahr später fingen die Beschwerden wieder an. Die Hausverwaltung meinte wiederum, schlechte Lüftung sei das Problem. Die Nachbarn seien dann ausgezogen und hatten gemäß Mietvertrag die Wohnung ohne Tapeten und Böden übergeben. Sie sei ungeheuer schmutzig gewesen, berichtete der Angeklagte weiter. Er habe Wände, Böden, Fliesen selbst gründlich gereinigt, eine Firma für die Böden beauftragt und mit seiner Lebensgefährtin die Wände neu verputzt, so dass alles beseitigt war. Später habe er sie dann an den jetzigen Eigentümer verkauft, der sich offenbar getäuscht sah, weil er nicht wusste, dass es zuvor in der Wohnung schon einmal Feuchtigkeitsschäden gegeben habe. In einem Gutachten seien bauliche Mängel und Sanierungsmängel festgestellt worden, sagte der Käufer der Wohnung vor Gericht. Das Verfahren ist eingestellt worden, der Angeklagte muss aber eine Geldauflage von 3000 Euro ans Gericht zahlen. Mit der Einstellung des Verfahrens folgte das Gericht einem Vorschlag des Verteidigers des Angeklagten. |adö