Trendsport Angeln RHEINPFALZ Plus Artikel Wildfischer in Speyer: Was die Fischereiaufsicht kontrolliert

Bernd Altmayer (links) und Wolfgang Maffenbeier kennen sich mit den Gewässern rund um Speyer aus.
Bernd Altmayer (links) und Wolfgang Maffenbeier kennen sich mit den Gewässern rund um Speyer aus.

Gefährden Angler am Rhein und an Baggerseen in der Region den Fischbestand? Experten sollen das mit Kontrollen verhindern. Aber reichen dafür die Kapazitäten?

„Die zunehmende Wassertemperatur ist ein großes Problem für unsere Gewässer“, sagt Bernd Altmayer, Umweltbiologe und Ausbilder beim Landesfischereiverband (LFV). Besonders bei Baggerseen gelte: Je flacher das Gewässer, desto anfälliger. Mit steigender Temperatur löst sich Sauerstoff schlechter im Wasser, erklärt der Biologe. Das verschlechtere die Lebensbedingungen vieler Fischarten erheblich. Für Arten wie Lachs, Forelle, Renke und Äsche werde es bereits ab einer Wassertemperatur von etwa 20 Grad kritisch. „Das wird uns in Zukunft noch weitere Probleme machen“, erwartet Altmayer.

Gut für die Region Speyer: Die Baggerseen in der Gegend sind vergleichsweise tief. Der Wammsee, das Gewässer des Speyerer Angelvereins „Petri Heil“, habe beispielsweise eine Tiefe von rund 21 Metern, teilt Wolfgang Maffenbeier, langjähriges Vorstandsmitglied des Vereins, mit.

Wo in der Region Speyer geangelt werden darf und weitere Informationen zu den jeweiligen Gewässern finden Sie in unserer Angelkarte für die Region.

An dieser Stelle finden Sie Kartenmaterial von Google Maps.

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Schonzeiten und Mindestmaße

Eine weitere große Gefahr sieht Altmayer bei den Anglern selbst: „Schlechte Artenkenntnis kann oft zu Irrtümern führen.“ Häufig werde die Frühjahrsschonzeit, die jedes Jahr vom 15. April bis 31. Mai gilt, und das damit einhergehende Kunstköderverbot missachtet. Schonzeiten richten sich nach der Fortpflanzungszeit – der sogenannten Laichzeit – der Fische und sollen sicherstellen, dass dieser Prozess möglichst ungestört abläuft. Laut Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, welche die Schonzeiten in Rheinland-Pfalz festlegt, dienen diese vor allem dem Schutz der Raubfische wie Hecht oder Zander, die im Frühjahr laichen. Die passive Fischerei ohne aktive Köderführung sei hingegen erlaubt.

Angler sind verpflichtet, Schonzeiten und Mindestmaße zu beachten – aber wer kontrolliert das?
Angler sind verpflichtet, Schonzeiten und Mindestmaße zu beachten – aber wer kontrolliert das?

Auch das Nichteinhalten von Mindestmaßen – also der Mindestgröße, die ein Fisch einer bestimmten Art haben muss, um entnommen werden zu dürfen – sei ein Problem, das häufig aus fehlender Artenkenntnis resultiere, so Altmayer. Mindestmaße werden ebenfalls vom Ministerium festgelegt und sollen gewährleisten, dass sich Fische mindestens einmal in ihrem Leben fortpflanzen können. Arten, deren Bestand als ungefährdet gilt, haben keine Mindestmaße. „Wenn ein Angler die Fischart verwechselt, kann schnell aus Unwissenheit das Mindestmaß verletzt werden.“

Unwissenheit bei Anglern

Einen Hauptgrund für die Unwissenheit einiger Angler sehen Altmayer und Maffenbeier im Aufkommen von digitalen Vorbereitungskursen für die Fischereiprüfung. Diese Kurse vermittelten das Wissen nicht so gut wie Präsenzangebote: „Menschen, die einen Präsenzkurs besucht haben, besitzen in der Regel ein breiteres Wissen“, sagt Altmayer. Zwar sehe er den Vorteil der Flexibilität solcher Online-Kurse, doch auf wichtige Details könne dabei oft nicht ausreichend eingegangen werden.

Zudem kritisiert der 72-Jährige das fehlende Durchgreifen der Ordnungsbehörden. Verstöße gegen das Fischereirecht – etwa das Missachten von Schonzeiten und Mindestmaßen – würden häufig wegen Geringfügigkeit nicht geahndet, so Altmayer. Doch wie oft werden Angler in der Region kontrolliert, besonders an den beliebten Gewässern rund um den Rhein und an den Altrheinarmen? Und welche Strafen drohen?

Kontrollen und Verstöße

Nach Angaben der SGD Süd finden im Bereich Speyer „in der Regel mindestens einmal pro Woche“ Kontrollen durch die Fischereiaufsicht statt – zusätzlich auch anlassbezogen. Im vergangenen Jahr wurden in der Region sieben Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Fischereirecht aufgenommen. Häufige Fälle sind Angeln mit lebenden Köderfischen, Fischwilderei, Angeln ohne Berechtigung sowie Verstöße gegen Schonzeiten. Angeln mit lebenden Köderfischen und Fischwilderei gelten als Straftaten, Schonzeitverstöße werden meist als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet, so die Behörde auf Anfrage.

Die Wasserschutzpolizei Germersheim kontrolliert mit der Fischereiaufsicht auch den Speyerer Rheinabschnitt.
Die Wasserschutzpolizei Germersheim kontrolliert mit der Fischereiaufsicht auch den Speyerer Rheinabschnitt.

Laut Wasserschutzpolizei Germersheim, die mit der SGD Süd den Speyerer Rheinabschnitt überwacht, wurden die Kontrollen mit der Einführung einer Fischereikontrollgruppe in den vergangenen Jahren intensiviert. „Mit zunehmender Kontrolldichte werden naturgemäß auch mehr Verstöße festgestellt. Dies lässt jedoch nicht zwingend den Schluss zu, dass die Anzahl der Verstöße insgesamt gestiegen ist“, teilt eine Sprecherin der Polizei mit.

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