Speyer / Frankenthal
Wilde Rangelei auf der Straße Thema vor Gericht
An diesem dritten Verhandlungstag ging es um weit zurückliegende Vorfälle. So war es am 30. Dezember 2016 in einer Speyerer Altstadtgasse zu einem Zusammenstoß des Mannes mit einem pensionierten Polizisten gekommen, der einen Nachbarn seiner Eltern dort besuchte. Sie hätten sich im Wohnzimmer unterhalten, als sie einen Tumult mit viel Geschrei auf der Gasse wahrnahmen. Er sei mit seinem Bekannten zur Tür gegangen, um zu sehen, was los sei, und um gegebenenfalls die Polizei zu rufen. Da hätten sie auf der Gasse den Angeklagten und seinen Vater, der nebenan wohnt, in einem Gerangel miteinander gesehen. Er habe den Vater angeschrien, sie hätten sich an den Kleidern gepackt und herumgestoßen.
Als der Angeklagte den pensionierten Polizisten bemerkt habe, habe er ihn unflätig beschimpft. Er, der Zeuge, habe dann kräftig zurückgeschimpft. Dann sei plötzlich der Vater auf ihn zugerannt. Er habe darin einen Angriff gesehen und sein Taschenmesser zur Selbstverteidigung gezogen. Das sei aber ein Missverständnis gewesen: Der Vater habe ihn lediglich ins Haus zurückdrängen wollen zum Schutz vor seinem Sohn. Während er noch mit dem Vater „herumgemacht“ habe, habe er plötzlich einen Schatten von der Seite gesehen und einen gewaltigen Schlag vom Sohn bekommen. Er sei gestürzt. Die Augenbrauen seien aufgeplatzt, es habe stark geblutet. Sein Bekannter habe ihn ins Haus zurückgezogen, die Tür verschlossen und die Polizei gerufen. Die Wunden hatten genäht werden müssen.
Polizist als Nachbar
Das Gericht hielt dem Zeugen seine „alte“ Aussage vor, in der er die Sache mit dem Messer sehr im Unklaren gehalten hätte, ließ es dann aber auf sich beruhen. Auch ein weiterer Nachbar, ebenfalls ein pensionierter Polizist, sagte als Zeuge aus. Er habe aus seinem Fenster gesehen, dass sich Vater und Sohn, die gerade aus dem Auto gestiegen waren, auf der Gasse lautstark in der Wolle hatten. Es sei nicht das erste Mal gewesen. Als er einen Schlag gehört habe, sei er raus, der Vater habe aber beschwichtigt: „Es ist nichts, es ist nichts.“ Da sei er wieder rein. Als er kurz darauf habe spazieren gehen wollen, sei die Polizei da gewesen. Die fast neue Haustür sei durch Tritte beschädigt gewesen.
Weitere Zeugen, ein für eine Obdachlosenunterkunft in Speyer zuständiger Sachbearbeiter der Stadt und der dortige Hausmeister, sagten zu der Wohnsituation dort aus. Der Angeklagte habe dort eine Zeit lang gewohnt und er soll eine kleine Axt im Hof nach einem Mitbewohner geworfen haben. Die Axt hat allerdings bis jetzt keiner gesehen. Er habe dann Hausverbot erhalten. Der Angeklagte habe sich über seine Unterkunft beschwert, sie sei zu laut. Man habe auch versucht, ihm entgegenzukommen, die Möglichkeiten seien aber beschränkt. Inzwischen habe er kein Hausverbot mehr, und wenn er zu Besuch sei, sei er völlig friedlich.
Entschuldigung vor Gericht
Eine letzte Zeugin, damals in einem Drogeriemarkt beschäftigt, berichtete von Beleidigungen, als dem Mann ein Videospiel nicht umgetauscht werden konnte. Das gab dieser zu und entschuldigte sich. Die Verhandlung wird am 20. Januar, 9.30 Uhr, fortgesetzt.