Speyer Widerspruch gegen Gemeinde-Entscheid
Der Kreisrechtsausschuss hat sich gestern in Ludwigshafen mit einer Verkehrs-Frage aus Dudenhofen beschäftigt. Die Anwohner der Carl-Zimmermann-Straße fordern Tempo 30 in ihrer Straße. Die Ortsgemeinde Dudenhofen hat das bislang abgelehnt. Nun muss der Kreisrechtsausschuss darüber befinden, ob die Entscheidung der Ortsgemeinde korrekt zustande gekommen ist.
Die Anwohner der Carl-Zimmermann-Straße, aber auch der Johann-Walter- und der Ernst-Reuter-Straße finden, dass es zu laut ist in ihren Straßen. Sie haben 180 Unterschriften gesammelt und diese im August an den Ortsbürgermeister Peter Eberhard (CDU) übergeben. Sie wollen, dass der Durchgangsverkehr reduziert und in den Straßen Tempo 30 eingeführt wird. Derzeit darf man dort 50 Stundenkilometer fahren. Die Ortsgemeinde Dudenhofen hat die Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 bisher abgelehnt, weil ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten zum Verkehrslärm erwiesen habe, dass die erlaubten Werte hier keineswegs überschritten würden, hieß es gestern vor dem Kreisrechtsausschuss. Manfred Hick, einer der Anwohner aus der Carl-Zimmermann-Straße, hat Widerspruch gegen diese ablehnende Entscheidung der Gemeinde eingelegt. Gestern wurde sein Widerspruch vor dem Kreisrechtsausschuss unter Vorsitz von Wolfgang Kühn verhandelt. Hick war mit Rechtsanwalt Werner Finger aus Karlsruhe erschienen. Manfred Hick wohnt seit 17 Jahren in der Carl-Zimmermann-Straße. Mittlerweile habe er in seinem Haus Lärmschutzfenster einbauen müssen und könne trotzdem kaum Schlaf finden, weil auch nachts Verkehr herrsche, berichtete er gestern. Er machte geltend, dass sich die Straße von einer reinen Wohngebiets-Straße schleichend zu einer Durchgangsstraße entwickelt habe. „Die Leute fahren über diese Straße nach Harthausen, um den Ortskern zu umgehen.“ Die großzügigen Straßenbaumaßnahmen an der Kreuzung Carl-Zimmermann-/Landauer Straße/Hofgraben, die die Einmündung sehr verbreitert hätten, hätten die Erhöhung des Durchgangsverkehrs stark unterstützt. Das Lärmschutzgutachten berufe sich allein auf die Messungen des Verkehrslärms an drei Tagen Ende September, merkte er an. Die Gemeinde habe weitere Messungen gemacht, die jedoch nicht in das Gutachten eingeflossen seien. „Weshalb nicht, wenn sie doch die Ansicht der Gemeinde stützten?“, fragte Hick im Kreisrechtsausschuss. Bei den von ihm veranlassten Messungen sei das Verkehrsaufkommen viel höher gewesen als bei den Messungen der Gemeinde. Auch derzeit würden wieder Messungen von der Gemeinde vorgenommen, berichtete Anwohner Hick. Die Vertreter der Ortsgemeinde Dudenhofen sagten gestern vor dem Kreisrechtsausschuss, dass die im Lärmschutzgutachten verwendeten Messungen die einzigen relevanten für die zu verhandelnde Streitfrage gewesen seien. Die Carl-Zimmermann-Straße, die als reine Gemeindestraße klassifiziert sei und den Verkehr des Wohngebiets sammle und weiterleite, habe sich durch den Umbau der Einmündung keineswegs schleichend verändert. Sie sei durch die Veränderungen nicht attraktiver für den Durchgangsverkehr geworden, argumentierten sie. Hinter der Weigerung der Ortsgemeinde, Tempo 30 einzuführen, steht, wie Hick einbrachte und wie die Vertreter der Verwaltung nicht leugneten, ein finanzielles Interesse der Gemeinde: Fördermittel, die die Gemeinde vom Landesbetrieb Mobilität für künftige Sanierungsmaßnahmen erhalte, fielen weg. Wie berichtet, hatte die Ortsgemeinde argumentiert, dass der Landesbetrieb eine Klassifizierung fordere, welche Straßen im Bedarfsfall als Umgehung von Landes- und Kreisstraßen genutzt werden könnten. Bedarfsfall heißt: Wenn in einer Landes- oder Kreisstraße gebaut wird und diese gesperrt ist. Dafür bekomme die Gemeinde bei Sanierungen der betreffenden „Bedarfsfall-Straßen“ dann ein Sechstel Zuschuss zu den anfallenden Kosten. Anwohner Hick sagte zu seinem Gang vor den Kreisrechtsausschuss: „Das ist eine Art Musterverfahren. Bekomme ich recht, gilt das ja auch für die anderen Anwohner, ohne dass diese ein eigenes Verfahren mit den entsprechenden Kosten durchführen müssen.“ Wolfgang Kühn, Jurist bei der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises und Vorsitzender des Kreisrechtsausschusses, kündigte eine Entscheidung in etwa einer Woche an. Erwartungen auf eine Entscheidung pro oder contra Tempo 30 dämpfte Kühn jedoch: „Wir können hier nur eine Entscheidung darüber treffen, ob die Gemeinde ihr Ermessen ohne Rechtsfehler ausgeübt hat, das Ermessen selbst bleibt bei der Gemeinde.“ (adö) Zur Sache Alle Bürger, die mit einer Entscheidung der Kreisverwaltung, der Verbandsgemeinde- oder Ortsgemeindeverwaltungen nicht einverstanden sind, haben das Recht, innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidung Widerspruch einzulegen. Zuerst muss die entsprechende Verwaltung ihre Entscheidung noch einmal überprüfen. Wenn sie an der Entscheidung nichts ändert, geht der Widerspruch zum Kreisrechtsausschuss. (ann)