Waldsee RHEINPFALZ Plus Artikel Wenn der Automat bucht, aber kein Geld kommt: Fall in Waldsee sorgt für Streit

Was tun, wenn der Automat kein Geld ausgibt?
Was tun, wenn der Automat kein Geld ausgibt?

Abbuchungen ohne Auszahlungen: Der Waldseer Markus Sailis kämpft mit der Sparkasse um 500 Euro und Gebühren.

Markus Sailis versteht die Welt nicht mehr. Der Inhaber der Blumenboutique in Waldsee wollte nach seinen Schilderungen am 19. August bei der örtlichen Sparkasse – damals noch in der Filiale in der Neuhofener Straße und nicht am neuen Automaten – mit seiner Kreditkarte 500 Euro abheben. Der Geldautomat habe einen Hinweis angezeigt, dass die Transaktion nicht möglich sei, sagt Sailis. Einen Tag später – am 20. August – habe er es erneut versucht. Wieder sei der Vorgang, 500 Euro Bargeld zu bekommen, nicht möglich gewesen, erinnert sich der Waldseer. Er sei ohne Geld aus dem Filialgebäude gegangen.

Der Schock kam einige Tage später: „Ich stellte fest, dass sowohl die 500-Euro-Beträge als auch zweimal 15 Euro abgebucht worden waren“, sagt Sailis. Er sprach in einem Servicecenter der Sparkasse vor, in dem er äußerst unhöflich behandelt worden sei, und bekam die Beträge unter Vorbehalt wieder gutgeschrieben. „Doch kurze Zeit später erfolgten erneut Abbuchungen“, sagt der Waldseer. Er wollte daraufhin beweisen, dass er die Filiale an beiden Tagen nicht mit Geld verlassen hatte, und bat die Sparkasse, das Videomaterial der Geschäftsräume einsehen zu dürfen. Dafür musste Sailis jedoch Anzeige bei der Polizei erstatten, was er auch tat.

Mann entsetzt über Vorgehen der Sparkasse

Anschließend sollte der Waldseer laut seiner Aussage gegenüber der Polizei Auskunft darüber geben, zu welcher Uhrzeit er an den beiden Tagen in der Filiale war. Für den Waldseer ist das unverständlich: „Als ob man sich nach zwei Monaten noch genau an solche Details erinnern könnte“, kommentiert er die Forderung, zumal sie seines Erachtens auch sinnlos erscheint. Denn anhand der Daten, die der Sparkasse zur Verfügung stehen, war ersichtlich, wann der Waldseer an dem Geldautomaten war. Die Sparkasse hatte ihm das Journal später auch überlassen, aus dem die Zeitpunkte seines Besuchs am Automaten ersichtlich wurden. Er übergab die Auflistung der Polizei. Sailis zufolge tat sich dann wochenlang nichts, und plötzlich sei das Videomaterial nicht mehr verfügbar gewesen. Er habe einen Anwalt eingeschaltet, sagt der Waldseer, den die Situation sehr belastet. Die Sparkasse schickte ihm zwischenzeitlich auch ein Schreiben, in dem ihm mit der Kündigung seiner Kreditkarte gedroht wurde, weil er seine Konten überzogen habe. Markus Sailis spricht von einem Alptraum: „Ich bin nicht bescheuert und lasse mich auch nicht so hinstellen.“ Die Sparkasse hat ihm inzwischen einmal 500 Euro und die Gebühren erstattet. „Die anderen 500 Euro und die 15 Euro Gebühren schulden sie mir aber noch“, sagt Sailis.

Die Sparkasse Vorderpfalz äußert sich auf RHEINPFALZ-Anfrage nicht im Detail zu dem Fall. Das Geldinstitut sei aufgrund der strengen Datenschutzvorschriften und des geltenden Bankgeheimnisses nicht berechtigt, spezifische Kundendaten oder Transaktionsdetails weiterzugeben, teilt eine Sprecherin mit. Sie verweist stattdessen auf die Automaten, die mit hochmodernen Sicherheitsmechanismen ausgestattet seien und jeden Vorgang automatisch protokollierten. Ihren Angaben zufolge wird bei Reklamationen der Betrag zunächst unter Vorbehalt gutgeschrieben und kann nach abgeschlossener Prüfung des Sachverhalts wieder abgebucht werden. Erstattungen werden stets nur im Fall einer berechtigten Reklamation vorgenommen, heißt es. Abschließend äußert sich die Sparkasse doch noch zu dem Waldseer Fall: „Unsere internen Prüfungen haben ergeben, dass es keine Abweichungen in den Protokollen des Geldautomaten gab. Aus den Protokollen geht vielmehr hervor, dass der Automat einwandfrei funktioniert hat.“

Es ist nicht der erste Fall, bei dem Sparkassen-Kunden über fehlendes Geld klagen. Im November 2023 berichtete ein Mann aus Heuchelheim, dass er an einem Automat der Sparkasse Rhein-Haardt zu wenig Geld erhalten habe. Die Verbraucherzentrale sagte damals, dass die Bank in der Beweispflicht wäre und belegen müsse, dass der EC-Automat fehlerfrei funktioniert habe. Mehr dazu lesen Sie hier.

Mehr zum Thema
x