Speyer Was Kirchendokumente heute noch sagen können

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RÖMERBERG. Nach den Wirren des Pfälzischen Erbfolgekrieges (1688-1697) und des sich daran anschließenden Spanischen Erbfolgekrieges (1701-1714), die vor allem in der Gegend um Speyer zahlreiche Zerstörungen, Tod, Armut und Elend mit sich brachten, hat der Speyerer Bischof und Fürstpropst zu Weißenburg und Odenheim, Heinrich Hartard von Rollingen, seine Beamten beauftragt, „die gäntzliche Vergeßlichkeit zerfallene Kirchen gefälle aller Orten“ in Augenschein zu nehmen. So wurden auch die Dörfer und Pfarreien des Amtes Marientraut, zu denen damals neben Heiligenstein mit seiner Filialgemeinde Berghausen, auch Harthausen (mit der Filiale Hanhofen), Dudenhofen, Waldsee und Schifferstadt (bis 1709 außerdem noch Maudach und Mundenheim) gehörten, besucht, um „darinnen die Unterpfänder mit ihren Anstößern aufzusuchen“. Die Ergebnisse der umfangreichen Bestandsaufnahmen und Befragungen wurden jeweils in ein eigens dafür angelegtes Renovationsbuch eingetragen. Glücklicherweise hat sich das für die Pfarrei St. Sigismund Heiligenstein angelegte Dokument erhalten. Es trägt die Handschrift des damaligen Marientrauter Amtsschreibers Johann Georg Hellmeyer, der in seiner kurzen Einleitung erklärt, hierzu mit dem Heiligensteiner Schultheißen Johann Tillmann Schopp und den drei Gerichtsschöffen, Johannes Sitzenstuhl, Otto Becker und Daniel Weber (dieser war zugleich noch Glöckner und Schulmeister) „die Renovation der Kirchengefälle in dem Orth Heyligenstein vorgenommen“ zu haben. Das auf insgesamt 40 Seiten handschriftlich verfasste Dokument trägt neben der Unterschrift des Amtsschreibers das Datum des 20. April 1716. Der besondere Wert des umfangreichen Dokuments liegt zum einen darin, dass es die älteste Heiligensteiner Kirchenrenovation dieser Art darstellt. Zum anderen kann das Dokument neben seiner Bedeutung für die Orts- und Kirchengeschichte des 18. Jahrhunderts auch für die Familienforschung interessante Aspekte liefern. So werden in den Aufzeichnungen 45 Personen namentlich genannt sowie deren 32 Familiennamen, von denen in Heiligenstein heute nur noch neun Familiennamen existieren: Gerbes, Knoch, König, Lösch, Schall, Schmitt, Sitzenstuhl, Walburg und Weber. Doch der eigentliche Grund, eine Renovation zu erstellen, war ein anderer: Die Bedeutung einer Kirchenrenovation basiert nämlich darauf, eine erneuerte Verzeichnung von Besitz- und Rechtsverhältnissen zu dokumentieren. Demzufolge ist die hier vorliegende Renovation quasi nichts anderes als ein Verzeichnis von „Gläubiger“ (Kirche Heiligenstein) und „Schuldner“ (die genannten namentlichen 39 Unterpfänder), das in drei Teile gegliedert ist. Übrigens entsprachen somit alle 39 Unterpfänder so ziemlich genau der Anzahl der Haushaltsvorstände (Familien) im Dorf zu jener Zeit. Im ersten Teil werden 15 Unterpfänder aufgeführt, die eine jährliche „Pension“ aus zusammen 199 Gulden an Geld zu zahlen hatten. Die hier berechnete Summe in Höhe von 10 Gulden, 4 Batzen und 96 Pfennigen entspricht dabei einer Verzinsung von fünf Prozent. Zehn weitere Unterpfänder hatten die Verpflichtung, jährlich an Martini (11. November) zusammen zwei Malter und sieben Simmern Korn (umgerechnet etwa 361 Liter) als so genannte „Gült“ an die Kirche zu liefern. Der Begriff „Gült“ entstammt dem mittelalterlichen Finanz- und Steuerwesen und bezeichnete eine aus einem Grundstück an den Grundherren zu zahlende Geldrente. Dabei wurde zwischen der Geldgülte und der Fruchtgülte (Zahlung in Naturalien) unterschieden. Die dritte und letzte Gruppe der Unterpfänder lieferte insgesamt 97 Pfund Öl, das hauptsächlich für die Beleuchtung in der Kirche diente, in ebenfalls jährliche und ewige Gült ab. In den Unterlagen werden zudem drei auswärtige Grundeigentümer aus Speyer genannt: das Domkapitel (Domherren), die Pater des Franziskanerkonvents sowie das Stift St. German. Weitere Einblicke liefern die Beschreibungen der Lage der Grundstücke der Unterpfänder, in denen jeweils zehn alte Gewannen- und Straßennamen wie Bäumelweg, Viehtrieb (heutige Viehtriftstraße), Kirchenweg, Mühlweg, Holzweg (heutige Eisenbahnstraße in Berghausen) oder der Gemeine Weg (heutige Heiligensteiner Straße) erwähnt werden. So tauchen immer wieder alte Begriffe wie „unterend“ (Norden), „oberend“ (Süden), „unterseit“ (Osten, gegen den Rhein) und „oberseit“ (Westen, gegen das Gebirge) auf. Aber auch besonders markante Punkte wie „des Mönchs Nußbaum“ (bereits 1581 in einer alten Flurbeschreibung erwähnt) oder auch Vermerke: „Sieben Batzen, acht Pfennig jährliche Pension aus zehn Gulden Kapital vor (für) Brodt auf Pfingsten den armen“, verleihen der Renovation heimatgeschichtlich eine besondere Note. •Im zweiten Teil des Textes, der bald folgt, geht es um Taufen, Eheschließungen und Sterbefälle in Heiligenstein vor 300 Jahren.

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