Speyer RHEINPFALZ Plus Artikel Was ist in der Frischluftschneise erlaubt?

Polygon-Gelände (vorn): versorgt das Stadtgebiet ebenso mit Frischluft wie die Ackerflächen im Süden dies- und jenseits der L454
Polygon-Gelände (vorn): versorgt das Stadtgebiet ebenso mit Frischluft wie die Ackerflächen im Süden dies- und jenseits der L454. Wie es künftig genutzt werden kann, muss deshalb genau geprüft werden.

Das Freiraumentwicklungskonzept, an dem die Stadtverwaltung derzeit arbeitet, enthält ein Bekenntnis zum Erhalt wichtiger Schneisen in der Bebauung. Besonders aus Süden und Westen soll über sogenannte Durchlüftungsbahnen frische Luft in Wohngebiete wehen können. Ein Naturschützer fordert mehr.

Grünflächenplaner Steffen Schwendy versichert, dass „wir als Stadtverwaltung bestrebt sind, die Kaltluftschneisen nicht zu bebauen“. Damit wolle man eine zusätzliche Erhitzung der Innenstadt vermeiden. Auf der anderen Seite gebe es einen Bedarf an 2400 Wohnungen bis zum Jahr 2030 in der Stadt, den man gerne decken würde. Schwendy denkt dabei an „grün-vernetzte Quartiere“, die im Freiraumentwicklungskonzept (FEK) ebenfalls eine zentrale Rolle spielen. Die Kaltluftschneisen müssten jedoch für die Schaffung von Wohnraum tabu sein. „Es darf hier auch keine Präzedenzfälle geben“, stellt er heraus.

Zu den Kaltluftschneisen, die unter anderen im Klimagutachten aus dem Jahr 2000 bestimmt sind, zählen agrarische Flächen zwischen Vogelgesang und Neuland (Am Germansberg) sowie das Ackerland zwischen Dudenhofen und Berghausen. Eine bedeutende Rolle spielt dabei laut dem FEK die künftige Nutzung des sogenannten Polygon-Geländes. Auf dem circa 18 Hektar großen Areal an der Schnittstelle von B9 und B39, das früher überwiegend ein Fahrschulgelände der Bundeswehr war, sollen „Störungen des Kaltluftabflusses aus den angrenzenden Kaltluftproduktionsflächen“ vermieden werden, heißt es.

Wertvolles Polygon-Gelände

Schwendy stellt den Naturwert des Polygon-Geländes heraus, das nach Darstellung des FEK zu einem „Naherholungsschwerpunkt mit vielfältigen Angeboten insbesondere für größere Kinder und Jugendliche“ entwickelt werden solle. Der Grünflächenplaner weiß von Bebauungsplänen der Verwaltung für Teile des Areals. Es gehe um „verträgliche Nutzungen“ im Südwesten der Gemarkungsfläche wie die Ansiedlung des bisher im Mäuseweg nahe der Auestraße stationierten Tierheims, teilt er mit. Im FEK ist zudem die Rede von einem Streichelzoo, einem Stadtbauernhof und von Gemeinschaftsgärten, die auf dem Gelände eine Heimat finden könnten. Ein Ziel der Entwicklung des Areals sei neben der Naherholung auch die Förderung der Klimaausgleichsfunktion und der Biotopvernetzung.

Nach Auskunft von Schwendy hat die Speyerer Bieneninitiative einen Lehrbauernhof als weitere Nutzungsoption für das Polygon-Gelände beim FEK-Beteiligungsprozess ins Spiel gebracht. „Das ist ein interessanter Vorschlag. Das Problem ist nur, dass es dafür einen Betreiber braucht. Die Tiere müssten versorgt werden“, ordnet der Grünflächenplaner das „visionäre Ziel“ ein. Vorstellbar sei aber eine solche „verträgliche Nutzung“ durchaus. Eine Wohnbebauung des Areals schließt er dabei jedoch aus.

Die Naturschützer und der Schwamm

Hermann Steegmüller, Mitglied im städtischen Naturschutzbeirat und im Naturschutzverband BUND, begrüßt den Verzicht auf eine Bebauung der Kaltluftschneisen als passive Klimaschutzmaßnahme. „Es müsste aber noch deutlich mehr gemacht werden, damit es in der Stadt im Sommer kühler wird“, sagt er. Die BUND-Ortsgruppe Speyer unterstützt im Online-Beteiligungsverfahren die ebenfalls im FEK angeführte Stärkung der klimaökologischen Ausgleichsfunktion und die Umsetzung des „Schwammstadt-Prinzips“. Beispiele sind Dach- und Fassadenbegrünung zur Kühlung und zur Zurückhaltung von Niederschlagswasser insbesondere bei Starkregen (wie ein Schwamm).

Schwendy begrüßt ebenfalls die Begrünung bei Neubauten, aber auch bei Bestandsgebäuden, „wo es möglich ist“. Ob die Stadt dafür finanzielle Anreize bieten könnte, sei fraglich.

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