Speyer Verwaltungsgericht: An Viadukt darf gearbeitet werden
Am Widerlager der Viadukt-Brücke in der Bahnhofstraße darf wieder gearbeitet werden. Die Stadt plante bisher einen Beginn in dieser Woche. „Es lagen nicht die Voraussetzungen vor, um die Arbeiten zu stoppen“, teilte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Neustadt auf Anfrage mit. Wie berichtet, hatten die Eigentümer des benachbarten Guesthouses, auf deren Grundstück der Sockel steht, sich juristisch gegen eine Duldungsanordnung der Stadt gewandt. Ihr Antrag wurde abgelehnt. Die Arbeiten am Sockel sind Voraussetzung dafür, um die derzeit zur Sanierung abgebaute Brücke später wieder zu installieren. Die Begründung des Gerichts ist noch nicht veröffentlicht. Die Eigentümer-Seite könnte dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen oder in einem Hauptsacheverfahren ohne besondere Eilbedürftigkeit klären lassen, ob die Anordnung an sich rechtens war.
Die Eigentümer-Seite konnte die Entscheidung der Richter am Donnerstag auf Anfrage ohne Kenntnis der Begründung noch nicht kommentieren. Sie verwundere aber sehr. Ein Aspekt in diesem Zusammenhang: „Wir sind damit nicht Herr unseres eigenen Grundstücks, obwohl wir die Parkplätze darauf dringend für den Geschäftsbetrieb benötigen. Nächste Woche sind wir ausgebucht.“