Speyer
Vergewaltigungsprozess: „Und immer wieder dieses scheiß ,Ich liebe dich‘“
Der Vorfall am 23. Februar hatte für Aufsehen gesorgt. Die Polizei berichtete über eine Vergewaltigung am Speyerer Bahnhof. Ein 32-Jähriger soll im Bereich der Fahrradständer eine damals 26-jährige Studentin vergewaltigt haben. Dafür muss er sich vor dem Amtsgericht verantworten. Der Mann gab beim Prozessauftakt durch eine Erklärung seines Verteidigers Volker Hoffmann zwar den Geschlechtsverkehr zu, gab aber an, dieser sei einvernehmlich gewesen. Ansonsten gab er keine weiteren Erklärungen ab, beantwortete jedoch Fragen zu seiner Person.
Der Angeklagte wurde in Algerien geboren. Nach mehreren misslungenen Versuchen, nach Europa zu kommen, landete er im Frühjahr 2024 in Speyer, wo ein Asylantrag Ende 2024 abgelehnt wurde. Er wurde aus der Untersuchungshaft vorgeführt, in der er wegen des Vorfalls sitzt.
Den Großteil des Verhandlungstags nahm die Vernehmung der jungen Geschädigten ein, die in Begleitung ihrer anwaltlichen Vertreterin Sarah Schmidt (Landau) erschienen war. Die Frau hatte große Mühe, die Befragung in all ihren Details durchzustehen. Immer wieder legte das Gericht Pausen ein, in denen sie sich wieder fassen und etwas erholen konnte. Offensichtlich hatte sie nach Kräften versucht, das Tatgeschehen zu verdrängen – was ihre Mutter als später Vernommene bestätigte. Auch deshalb war es nicht einfach, eine Chronologie der Ereignisse festzustellen.
Frau sagt, sie habe sich bedroht gefühlt
Am Tag der Tat war die Frau laut Ergebnis der Beweisaufnahme zusammen mit ihrem Freund und weiteren Bekannten bei einem Fußballspiel in Mainz gewesen. Auf dem Rückweg am späteren Abend mit dem Zug war sie durch das Gedränge von ihrem Freund getrennt worden. Nicht zuletzt weil sie die Fahrkarten für beide ebenso bei sich hatte wie das Portemonnaie ihres Freundes, hatte sie versucht, ihn wiederzufinden. Sie stieg jeweils an den Haltestellen – es waren nach ihrer Erinnerung drei oder vier – aus und hielt Ausschau. Sie fanden sich jedoch nicht. Die letzte Haltestelle, an der sie es versuchte, war Speyer. Dort verließ sie den Zug und wollte umsteigen. Allerdings war es so spät geworden, dass kein Zug mehr fuhr.
Am Bahnhof stieß sie auf die kleine Gruppe, zu denen auch der Angeklagte gehörte. Sie habe mit ihnen etwa drei Zigaretten geraucht, die der Angeklagte angeboten hatte, und sich mit ihm in einem Kauderwelsch aus Spanisch, Französisch und Deutsch unterhalten. Die anderen seien verschwunden, der Angeklagte blieb. Er habe sie bedrängt und küssen wollen, obwohl sie ihn abgewehrt und deutlich gesagt hatte, dass sie das nicht wollte. Er sei „irgendwie komisch“ gewesen, mit weit aufgerissenen Augen, und habe immer wieder „Ich liebe dich, ich liebe dich“ gesagt. Er habe auch etwas von einem Messer gesagt, das sie als bedrohlich empfand, obwohl er nicht ausdrücklich gedroht hatte.
Frage der Alkoholisierung kurz gestreift
Die weitere Schilderung: Sie habe ihn in die Lippe gebissen, was ihn aber nicht aufgehalten habe. Sie seien im Schneidersitz einander gegenüber gesessen, als er sie zurückgestoßen habe und plötzlich über ihr gewesen sei. Er habe die Frau vergewaltigt. Sie sei in Panik gewesen, er habe sie am Hals festgehalten, auch an den Armen, wo sie noch nach Tagen blaue Flecke gehabt habe – „und immer wieder dieses scheiß ,Ich liebe dich‘“.
Danach sei sie weggelaufen, erklärte die junge Frau. Sie habe nach Hilfe gerufen, wovon ein junger Mann, der im Bahnhof auf einer Bank geschlafen habe, wach geworden sei. Er habe den Angeklagten, der hinter ihr gewesen sei, in ein Gerangel verwickelt. Offenbar habe ein anderer am Bahnsteig die Polizei gerufen. Der Helfer als Zeuge gab an, dass er zunächst von einer Belästigung ausgegangen sei, bis das Ausmaß sich erst nach und nach herausgestellt habe.
Die Frage der Alkoholisierung wurde nur kurz gestreift. Die junge Frau sagte, sie sei zwar angetrunken gewesen, aber nicht betrunken. Die Blutalkohol-Untersuchung sowohl des Angeklagten als auch der Zeugin ergab am frühen Morgen allerdings die nicht unerheblichen Werte von je um 1,5 Promille.
Die Verhandlung wird am 15. September fortgesetzt.