Speyer Unverständnis wegen Verfahren

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Bei einigen RHEINPFALZ-Lesern herrscht Unverständnis über die Tatsache, dass nach einem Kutschunfall zwischen Waldsee und Altrip ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Kutscher eingeleitet wurde.

Wie am Montag berichtet, kam es bei einer Ausflugsfahrt mit einer Kutsche am Samstagnachmittag zu einem tragischen Unfall. Bei der gemächlichen Fahrt stiegen zwei sechsjährige Jungen laut Polizei immer mal wieder von der fahrenden Kutsche und sprangen dann wieder auf, obwohl der 81-jährige Kutscher aus Speyer die Kinder ermahnte, sitzen zu bleiben. Bei einem Versuch, wieder auf die Kutsche zu kommen, rutschte ein Junge in einer Pfütze aus, und fiel hin. Sein rechter Fuß wurde vom hinteren Kutschrad überrollt. Der Junge erlitt eine tiefe Quetschwunde und musste in die Unfallklinik nach Oggersheim gebracht werden. Mit in der Kutsche saßen zwei Erwachsene. Hermann Grundhöfer aus Harthausen kann wie viele andere Leser nicht nachvollziehen, dass gegen den Kutscher wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt wird, obwohl dieser die Kinder ermahnt hat, sitzen zu bleiben. „Haben nicht die Erwachsenen ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt, indem sie die Kinder nicht von ihrem Auf- und Abspringen von der Kutsche abgehalten haben?“, fragt Grundhöfer und ergänzt, dass es doch in erster Linie die Erziehungsberechtigten seien, die in diesem Fall ihren Einfluss auf die Kinder geltend machen müssen und nicht der Kutschfahrer. Polizeihauptkommissar Mathias Jähne von der zuständigen Polizeiinspektion Schifferstadt teilte gestern auf Anfrage mit, dass es ganz normal sei, dass die Polizei bei verletzten Personen ein Ermittlungsverfahren gegen den Verursacher einleite. Tue sie das nicht, würde sie sich wegen Unterlassung strafbar machen, so Jähne. Weil der Kutscher die Kutsche gefahren habe, durch die der Junge verletzt wurde, sei er der Verursacher des Unfalls und deshalb werde gegen ihn ermittelt. Das bedeute aber noch nicht, dass er auch bestraft werde. Die Krux bei diesem Fall sei, dass der Kutscher nicht angehalten habe, als die Kinder nicht aufgehört haben, von der Kutsche auf- und abzuspringen. Ob und wenn ja wie hoch der Kutscher bestraft werde, entscheide allein die Staatsanwaltschaft Frankenthal, sagt Jähne. Ob die beiden Erwachsenen – 54 und 29 Jahre alt –, die in der Kutsche saßen, die Eltern der Kinder sind, weiß Jähne nicht, allerdings hätten sie zu den Kindern gehört.

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