Dudenhofen
„Ungehorsam meiner Pfarrkinder“: Als die Dudenhofener die Osterbeichte vernachlässigten
Sich auf das bevorstehende Osterfest vorzubereiten war in früherer Zeit nicht nur eine gute Tradition, sondern auch unbedingte Christenpflicht. In den katholisch geprägten Dörfern um Speyer hielt der jeweilige Pfarrer darüber ein wachsames Auge. Vor allem auf die Einhaltung der Kirchengebote wurde mit autoritärer Strenge geachtet. Unter den vielen weißen Schäfchen gab es nahezu in jeder Pfarrei auch einige schwarze, wie uns 300 Jahre alte Dokumente aus der Pfarrei Dudenhofen berichten.
Im Jahr 1725 schien noch alles in gottesfürchtiger Ordnung gewesen zu sein: Pfarrer Sebastian Gensler, der zuvor Kaplan in Lauterburg war und wie sein Vorgänger in sehr beschränkten Verhältnissen in der örtlichen Gastwirtschaft „Krone“ lebte, schrieb am 17. April an den Speyerer Bischof. Thema: die Einhaltung der österlichen Beichte und Kommunion, wie es die Kirchengebote vorschreiben. Gensler bezieht sich auf ein bischöfliches Sendschreiben, in dem es um „Laster“ und „Mißbräuche“ ging, die es abzustellen gelte. Der Pfarrer schreibt, dass er die ihm anvertraute Herde durch regelmäßige Predigten und „gnädigst anbefohlene Ermahnungen“ auf die bevorstehenden Osterfeiertage vorbereitet habe. Auch legte der Pfarrer Wert auf die Feststellung, dass die Gläubigen durch ihn über die Osterbotschaft und die damit verbundene Auferstehung des Herrn unterrichtet wurden.
„Beichtzettel“ als Bescheinigung
Offenbar war es dem neuen Pfarrer wichtig, seinen Herrn, Kardinal Hugo von Schönborn, ganz persönlich darüber zu informieren, dass es in der Pfarrei Dudenhofen diesbezüglich zum Allerbesten stand. Es gebe niemand, der „seine österliche Beicht nicht verrichtet“ hatte. Mehr noch: In Dudenhofen gab es sogar Gläubige, die „zweymahl gebeichtet“ haben. Der Pfarrer erwähnt dabei auch Beichtzettel, die von den Gläubigen eingefordert wurden, also schriftliche Bescheinigungen einer abgelegten Beichte. Die vom Beichtvater ausgestellten Zettel spielten insbesondere ab der Zeit der Gegenreformation als politisch-religiöses Kontrollinstrument eine Rolle. Heute erinnern mitunter noch Beicht- oder Osterbildchen, die zu bestimmten Anlässen ausgegeben werden, an die damalige Praxis.
Die Tätigkeit von Pfarrer Sebastian Gensler währte nur drei Jahre. Vermutlich waren es die unzureichenden Wohnverhältnisse aufgrund eines fehlenden Pfarrhauses, die ihn zum baldigen Abschied bewogen. 1727 verzichtete der Seelsorger auf seinen weiteren Dienst in Dudenhofen und übernahm vermutlich in Buswiller im Elsass das dortige Priesteramt. Erst 1729 erhielt Dudenhofen mit Eberhard Riedlinger wieder einen eigenen Pfarrer. Doch auch er verließ Dudenhofen schon gut zwei Jahre später zugunsten der Pfarrei Eußerthal und wurde von Johann Valentin Berninger abgelöst. Wie seine Vorgänger musste auch er in der Gaststätte „Krone“ Quartier beziehen.
Pfarrer mit unstetem Lebenswandel
Pfarrer Berninger war eine überaus polarisierende Persönlichkeit. So gab es einige Kontroversen ob seines Lebenswandels. Dies führte sogar dazu, dass er 1733 durch Kardinal von Schönborn verurteilt wurde, in einem von ihm selbst gewählten Kapuzinerkloster eine „achttägige strenge Exercitia“ bei Wasser und Brot abzuhalten. Wegen einiger weiterer Vergehen musste Berninger zudem eine empfindliche Geldstrafe zahlen.
Im Mai 1735 meldete ausgerechnet jener Pfarrer Berninger dem Hohen Vikariat zu Speyer einen „recht dicken Ungehorsam (…) meiner Pfarrkinder“. Anlass waren Verstöße gegen das vierte und fünfte Kirchengebot. Der Pfarrer zeigte sich betroffen und war sicher: „Ich darf nicht stillschweigen.“ Was war geschehen? Christoph Vonderschmitt, 37 Jahre alter Wirt „Zum Ochsen“, und Bäcker Simon Morgenstern verstießen nach Auffassung des Dudenhofener Pfarrers gegen die Kirchengebote, da sie weder zur Beichte gingen noch der heiligen österlichen Kommunion beiwohnten. Auch wiederholte „väterlichen“ Ermahnungen samt angekündigter Kirchenstrafe brachten offenbar recht wenig. Für den Pfarrer stellte das Verhalten eine Beleidigung für sich und für die Kirche dar. So bat Berninger das Vikariat in Speyer, es solle jene, die gegen das genannte Kirchengebot verstoßen, „mit aller Schärf“ behandeln, so dass nicht nur die Kirche, sondern auch der „Pfarrer Ruhe gewinne“.