Speyer RHEINPFALZ Plus Artikel Streufahrzeuge und Schneeschippen: Wie der Winterdienst funktioniert

Im Einsatz: Ein Streufahrzeug am Dom.
Im Einsatz: Ein Streufahrzeug am Dom.

Der Wintereinbruch hat den Streufahrzeugen Arbeit beschert. In Bereitschaft und Aktion sind sie schon viel länger. Aber auch Privatleute müssen etwas tun.

Es war ein schöner Anblick: Am Dienstagmorgen lag eine Schneedecke auf den Dächern Speyers. Die Straßen waren da schon wieder weitestgehend frei, weil Schnee und Eis naturgemäß auch ein Sicherheitsrisiko für den Verkehr sind.

Der städtische Winterdienst ist gerüstet, die Gefahren zu beseitigen: „Seit dem 24. Dezember 2025 waren nahezu täglich sowie nachts Einsätze erforderlich“, teilt eine Sprecherin der Stadtverwaltung auf Anfrage mit. Das Personal von Baubetriebshof und Stadtgärtnerei sei bereits seit 1. November in Rufbereitschaft für den Winterdienst. „Winterdiensteinsätze erfolgen bei Schnee sowie bei Eis- und Glättebildung und beginnen in der Regel nachts ab 3 Uhr“, erklärt die Sprecherin. Je nach Ausmaß der Glätte kämen sowohl Streufahrzeuge als auch Handtrupps zum Einsatz. Alle sechs Streufahrzeuge und 20 Fahrzeuge für Handtrupps stünden zur Verfügung. Rund 80 Personen umfasse die Winterdienstrufbereitschaft. In den vergangenen Tagen waren sie alle im Einsatz.

„Alle Fahrzeuge im Einsatz“

Auch die Straßenmeisterei Speyer des Landesbetriebs Mobilität (LBM) ist auf Achse: „Nach den starken Schneefällen heute Nacht sind alle Fahrzeuge im Einsatz“, sagt eine Sprecherin am Dienstag auf Anfrage. Am Dienstagmorgen seien die wichtigsten Strecken – B9 und B39 – bereits wieder von Schnee befreit worden. „Die weiteren Strecken im Landes- und Kreisstraßennetz folgen sukzessive“, erläutert die LBM-Sprecherin. Die Mitarbeiter des Winterdienstes seien bereits alarmiert worden, nachdem es am vergangenen Freitagabend geschneit hatte. Schon in den Tagen zuvor habe es Kontrollfahrten und bei Bedarf auch Einsätze gegeben.

Aber auch Privatleute müssen zu Schneeschippe und Besen greifen. In Speyer regelt das die Straßenreinigungssatzung. Der vor eigenen Grundstücken liegende Straßenteil muss von Schnee und Eis freigehalten und mit „abstumpfenden Mitteln“ ausreichend bestreut werden, heißt es darin. Auch der Umfang ist festgelegt: So müssen vor allem die Gehwege vom Schnee befreit werden – bei breiten Gehwegen genüge ein Streifen von 1,5 Meter. Bei Straßen ohne Gehweg müsse ein ebenso breiter Streifen freigehalten werden. Als Streumittel müssten Splitt, Sand oder Asche verwendet werden. „Streumittel, die den Oberflächenbelag der Straße beschädigen oder die Verkehrssicherheit gefährden, dürfen nicht verwendet werden“, heißt es. Sogar die Einsatzzeiten sind vorgegeben: Die Schneeräumungspflicht sei so rechtzeitig zu erfüllen, dass die zu bestreuenden Flächen „während der üblichen Verkehrszeiten stets gefahrlos benutzbar sind“. Von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee sei „unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls, beziehungsweise nach Entstehen der Glätte zu beseitigen“. Alles, was nach 20 Uhr auf den Wegen entsteht, müsse werktags bis 7 und sonn- und feiertags bis 9 Uhr entfernt werden. Bei Verstößen kann eine Geldstrafe von bis zu 500 Euro drohen.

Räum- und Streupflicht

Im Speyerer Umland sind die Mitarbeiter der Bauhöfe in den einzelnen Ortsgemeinden für den Winterdienst auf den Straßen der Gemeinde und öffentlichen Plätzen verantwortlich. Ansonsten liegt die Kehr- und Räumpflicht in den Händen der Grundstückseigentümer. Wann der Gehweg vor der Haustür vom Schnee befreit werden muss, ist in der Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen in den Straßenreinigungssatzungen der jeweiligen Ortsgemeinde nachzulesen. Die auf der Internetseite der Verbandsgemeinde veröffentlichten Satzungen, teilweise aus dem Jahr 1964, schreiben für Dudenhofen, Harthausen, Römerberg und Hanhofen vor, dass der Schnee „unverzüglich wegzuräumen ist“, wenn die Benutzung von Fahrbahnen und Gehwegen erschwert werde. Es muss aber keiner nachts auf der Straße stehen und Schnee schippen. Die Räum- und Streupflicht gilt während der „gewöhnlichen Verkehrszeit“ zwischen 7 und 20 Uhr. Gefrorener und festgetretener Schnee sei durch Loshacken zu beseitigen. Der Schnee müsse so gelagert werden, dass er den Verkehr auf den Fahrbahnen und dem Gehweg nicht behindert und dass der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt werde. Gestreut werden dürfe nur mit Asche, Sand und Sägemehl. Salz sei verboten, wenn dadurch der Oberflächenbelag der Wege beschädigt werden könne. „Entstandene Glitschbahnen sind unverzüglich zu beseitigen“, heißt es außerdem.

Auf den Straßen sind LBM und städtischer Winterdienst weiter im Einsatz. Kontrollen würden aufrecht erhalten, solange die Witterungsverhältnisse mit Temperaturen unter 0 Grad Celsius anhielten, sagt die LBM-Sprecherin. Die Stadt setzt ihre Winterdiensteinsätze abhängig von Schnee, Eis oder Reifglätte ebenfalls fort. „Die Rufbereitschaft läuft bis einschließlich 31. März 2026“, sagt die Stadt-Sprecherin. Die Streusalzlager sind noch reichlich gefüllt: Von den 700 Tonnen der LBM-Straßenmeisterei seien etwa 200 Tonnen verbraucht. Das städtische Lager ist nach Verwaltungsangaben zu rund 75 Prozent gefüllt. Im Oktober seien etwa 200 Tonnen Material geliefert worden. „Nach derzeitiger Einschätzung reichen die Bestände bis März 2026 aus.“ Der Einsatz des Winterdienstes hat sich ausgezahlt: Laut Polizei kam es bis zum Nachmittag nur zu einem Unfall in Verbindung mit Glätte. Es sei bei Sachschaden geblieben. Ursache des Vorfalls bei Otterstadt: fehlende Winterreifen.

Winter-Wunderland: Schöner Anblick in Speyer.
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