Speyer
Stadtrechtsausschuss: Diskussion um Fahrtkosten-Erstattung
Wann werden Fahrtkosten von Schülern aus dem Umland zur Schule erstattet und wenn nicht, warum? Diese Frage beschäftigt Betroffene immer und in der Folge nicht selten auch juristische Instanzen. Am Donnerstag wurde der Fall einer Römerberger Familie vor dem Speyerer Stadtrechtsausschuss verhandelt. Die Kostenübernahme war abgelehnt worden.
Die betroffene zehn Jahre alte Schülerin aus Römerberg-Berghausen besucht das Hans-Purrmann-Gymnasium in Speyer. Sie wohnt mit ihren Eltern in der Gemeinde.
Das Ticket für offentliche Verkehrsmittel wird von der Stadt Speyer erstattet, wenn die Entfernung mehr als vier Kilometer beträgt. Die Schülerin kann mit dem Rad zwei Wege benutzen. Einer davon kürzer als vier Kilometer. Er führt aber für eine Teilstrecke über einen unbeleuchteten Fahrradweg durch Felder. Der andere, nach Ansicht der Familie sicherere, misst 4,2 Kilometer. Für die Ausnahme, einen andern als den nächstgelegenen Weg zu benutzen, gelten strenge Regeln. Den Kindern wird auch die Benutzung von Taschenlampen und Sicherheitskleidung zugemutet.
In einem früheren, ähnlich gelagerten Fall vor zwei Jahren hatte der Stadtrechtsausschuss zusammen mit der Polizei eine Ortsbesichtigung am frühen, noch dunklen Morgen vorgenommen und war zu dem Schluss gekommen, dass keine besondere Gefährlichkeit gegeben sei. Die Tochter der Antragsteller hat allerdings Angst vor dem unbeleuchteten Weg, sagen die Eltern. Es bliebe ihnen nicht anderes übrig, als ihr Kind selber zu fahren oder das Jahresticket, zu bezahlen. Der Bescheid mit der Entscheidung wird der Familie nach der Sitzung schriftlich ergehen.