Speyer
Stadt will blitzen und müsste drauflegen
Der Vorteil wäre die Verkehrssicherheit, ganz klar. Da war sich die Politik beim SPD-Antrag von 2018 einig, und das betont nun auch die Stadt. Der Zusammenhang: Städtische Mitarbeiter könnten „in deutlich höherem Umfang“ als die bisher zuständige Polizei die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten überwachen. Das würde dem Sicherheitsbedürfnis der Bürger Rechnung tragen und das Verkehrsverhalten positiv beeinflussen.
Drei – auch bittere – Wahrheiten stecken laut Stadt dahinter. Erstens: „Die Personalausstattung der Polizei entspricht bei Weitem nicht den Erfordernissen einer ausreichenden Verkehrsüberwachung.“ Es sei auch keine deutliche Besserung in Sicht. Zweitens: Die Bevölkerung ist unzufrieden mit der Situation und zeigt „ein großes Interesse an einer vermehrten Kontrolle“. Drittens: „Trotz der aktuellen Verkehrsüberwachung ist die Verkehrsdisziplin noch immer nicht zufriedenstellend.“
Kooperation geprüft
Seit 2019 wird – wie berichtet – geprüft, ob die Stadt die Kontrollen gemeinsam mit den Städten Neustadt und Landau, in denen ebenfalls politisches Interesse daran besteht, übernehmen könnte. Landau bietet an, die Bußgeldbescheide auch im Auftrag der anderen beiden Kommunen zu erstellen. Die Stadt würde jedoch „eine Bearbeitungsgebühr in noch unbekannter Höhe verlangen“, heißt es einer Vorlage für die gemeinsame digitale Sitzung von Bau- und Verkehrsausschuss in Speyer am Dienstag, 29. Juni (17 Uhr, Gremienkanal der Stadt bei Youtube).
Nach dem Vorschlag der Verwaltung könnten die Ausschüsse dem Stadtrat empfehlen, dass Speyer beim Land erstens die Übernahme der Geschwindigkeitsüberwachung beantragt und dies zweitens komplett in einer Regie übernimmt. Dafür wären im Amt zwei Sachbearbeiter mehr erforderlich als bei der gemeinsamen Lösung mit Landau. Das ist ein Teil des großen Aber: Die Verwaltung erwartet „auf jeden Fall die Entstehung eines Defizits mit der Übernahme des fließenden Verkehrs durch die öffentliche Hand“.
Sparen an anderer Stelle?
Unter rein haushaltsrechtlichen Aspekten kann die Übernahme des Blitzens demnach nicht empfohlen werden. Wenn es für Speyer als Kommune mit defizitärem Haushalt überhaupt das Okay vom Land gäbe, würden die Kosten als freiwillige Leistung verbucht. Diese Leistungen wiederum sind derzeit jährlich bei 8,3 Millionen Euro gedeckelt, sodass eventuell an einer anderen Stelle gespart werden müsste. „Das müssen wir uns wohl überlegen“, hatte deshalb Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler (SPD) zuletzt betont.
Wie hoch der Zuschussbedarf wäre, kann die Verwaltung noch nicht genau beziffern. Sie kalkuliert mit Bußgeldeinnahmen von 300.000 bis 500.000 Euro pro Jahr („ohne Gewähr“). Allein die Personalkosten für vier Mitarbeiter in der Überwachung lägen bei 204.000 Euro jährlich, dazu wären ein „Zuarbeiter“ (49.000 Euro), im Fall der Lösung ohne Landau zwei Mitarbeiter in der Bußgeldstelle (122.000 Euro) sowie die entsprechende Technik zu bezahlen. Miete oder Kauf der Messgeräte kämen auf gut 110.000 Euro – ein Kostenanteil, der auf sieben Jahre umgelegt werden könnte.
Beschränkte Kontrolle
Und da ist die Stadtverwaltung in ihrer Vorlage beim „gesellschaftspolitischen“ Problem, wie sie es bezeichnet: „Ein positiver Saldo in der Verkehrsüberwachung wäre nur mit einer außergewöhnlichen ,Blitzertätigkeit’ der Stadt darstellbar.“ Die wäre allerdings fragwürdig und schwer vermittelbar. Die Bevölkerung fordere zwar für die Domstadt mehr Tempoüberwachung, aber die Verwaltung sieht sich dabei mit ihr auf einer Linie, wenn sie die Kontrollen auf „den Bereich der reinen Verkehrssicherheit an Unfallschwerpunkten“ beschränken möchte.
RHEINPFALZ-Kommentar von Patrick Seiler
Akzeptiert das der Steuerzahler?
Ob die Stadt selbst „blitzt“, muss auf Basis einer Kosten-Nutzen-Abwägung entschieden werden.
Die Polizei hat seit Jahren ihre Blitzer-Einsätze innerorts reduziert. Sie setzt Schwerpunkte an überörtlichen Straßen. Dort sind die „Trefferquoten“ und Unfallfolgen gravierender als in den Tempo-50- oder Tempo-30-Gebieten im bebauten Bereich. Das gesellschaftliche Klima – wie es die Lokalpolitik wahrnimmt – hat sich seither aber gedreht: Strecken, auf denen gerast wird, ohne dass ernsthaft Sanktionen drohen, werden nicht mehr akzeptiert. Es sollen also mehr Radarkontrollen her. Damit fällt eine klassische Kosten-Nutzen-Abwägung an. Rechtfertigt der mögliche Vorteil den Aufwand für den Steuerzahler? Akzeptiert der Steuerzahler das, wenn damit Einschnitte bei anderen freiwilligen Leistungen verbunden sein könnten? Keine leichte Aufgabe für die Politik.