Speyer RHEINPFALZ Plus Artikel Stadt will Altstadtsatzung überarbeiten

Der Dom und ein Teil der Altstadt aus der Luft: besonderes Stadtbild mit besonderen Regeln.
Der Dom und ein Teil der Altstadt aus der Luft: besonderes Stadtbild mit besonderen Regeln.

Bauliche Veränderungen in der Speyerer Innenstadt sind eine heikle Sache. Im historischen Bestand kommt zum Baurecht und Denkmalschutz die sogenannte Altstadtsatzung. Sie regelt die „äußere Gestaltung baulicher Anlagen“ und stammt von 1975. Sie ist nicht mehr in allen Punkten zeitgemäß. Jetzt sollen Änderungen angepackt werden.

Diskussionen gibt es immer wieder. Sind große Lüftungsanlagen auf Dächern der Stadt und des Bistums in der Kleinen Pfaffengasse zulässig? Darf ein Geschäftshaus in der Mitte der Maximilianstraße im rückwärtigen Bereich zur Korngasse hin verändert werden? Auch bei diesen aktuellen Streitthemen wurde auf die Altstadtsatzung verwiesen. Diese hat der Stadtrat vor 46 Jahren erlassen, damit „erhaltungswürdige Bausubstanz nicht zerstört wird und sowohl Veränderungen als auch Neubauten sich in einer dem Stadtbild entsprechenden Anpassung am Nachbarbestand orientieren“.

Damals sei die Satzung ihrer Zeit voraus gewesen, urteilt Oberbürgermeisterin und Baudezernentin Stefanie Seiler (SPD) im RHEINPFALZ-Gespräch. „Inzwischen ist sie in die Jahrzehnte gekommen.“ Schon ihre Vorgänger hatten Kritik an der Satzung vernommen, und Seiler kündigt nun an: Im Juli werde sie im Stadtrat den Startschuss für eine politische Diskussion des Themas geben. Nach den Ferien solle es dann an die Inhalte gehen. Nächste Woche stehe ein Vorgespräch der Verwaltung mit der Denkmalschutzbehörde an. „Wir prüfen verschiedene Möglichkeiten“, betont die OB.

„Historische Prägung“

In der Altstadtsatzung könnte es um zusätzliche Möglichkeiten für Photovoltaik und energetische Sanierungen historischer Gebäude gehen, die in den 1970er Jahren nicht im Fokus gewesen seien. Am grundsätzlichen Ziel solle es jedoch keine Einschnitte geben, betont die Baudezernentin: „Wir leben in einer historischen Stadt, und wir müssen deren historische Prägung erhalten.“ Als mögliches zusätzliches Instrument nennt sie deshalb eine Erhaltungssatzung – mit der Altstadtsatzung möglicherweise verbunden zu einer Altstadterhaltungssatzung.

Hintergrund ist, dass in der bisherigen Rechtsgrundlage zwar die Gestaltung der Gebäude im engeren Altstadtbereich zwischen Nonnenbach und Allerheiligenstraße festgeschrieben ist. „Ein Abriss und ein Wiederaufbau nach den gestalterischen Regeln wäre aber erlaubt“, so die OB. Eine Erhaltungssatzung würde einen Abriss erschweren.

Kommt das „Stadtdenkmal“?

Zudem bringt die Verwaltungschefin die Ausweisung eines „Stadtdenkmals“ ins Spiel. Nicht nur einzelne Gebäude stünden dann unter Denkmalschutz, sondern ein ganzer Bereich. „Ich erwarte eine sehr interessante Diskussion, die es aber wert sein wird“, sagt Seiler. „Dafür müssen wir uns Zeit nehmen.“ Es gehe ihr im Prozess auch darum zu erfahren, „wie sensibel die Speyererinnen und Speyer sind“, ob sie weitergehende Regelungen wollen.

Der Blick in andere Städte und Ortstermine in gestalterisch gelungenen und misslungenen Bereichen sollten hinzukommen. Ein Ansatz könnte eine Arbeitsgruppe sein, so die Stadtchefin. Grundsätzlich dürften Veränderungen am Gebäuden nicht unbezahlbar oder rechtlich unmöglich werden. „Es muss möglich sein, dass sich auch Lieschen Müller noch ein historisches Häuschen in der Stadt kaufen kann.“ Seiler hofft auf klare Regelungen, die die heutigen Debatten um Entscheidungen des Denkmalschutzes der Vergangenheit angehören lassen.

Zusätzliche Pufferzone

Die Überlegungen fallen in eine Phase, in der die Stadt auf ein zweites Weltkulturerbe hofft: Zum Dom soll das jüdische SchUM-Erbe mit dem historischen Judenhof in der Kleinen Pfaffengasse kommen. Falls die Entscheidung der Unesco Ende Juli so ausfällt, wie von den gemeinsam antretenden Städten Speyer, Worms und Mainz erhofft, käme in Speyer eine zweite „Pufferzone“: Nicht nur um den Dom herum würde dann bei Bauanfragen besonders genau hingeschaut, sondern auch im Bereich des Judenhofs. Jeder Eingriff wäre dort „hochsensibel“ und nur nach detaillierter Rücksprache mit dem Denkmalschutz möglich, betont Seiler. Auch das müsse bei den Beratungen über die Altstadtsatzung berücksichtigt werden.

RHEINPFALZ-Kommentar von Patrick Seiler

Der Schutz der Altstadt bringt gleich mehrere Konflikte mit sich.

Das historische Bild der nach dem großen Brand von 1689 auf dem mittelalterlichen Straßensystem wiederaufgebauten Stadt soll erhalten bleiben. Gleichzeitig soll deren Zentrum lebendig bleiben und preisgünstiges Wohnen bieten, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler (SPD). Konflikt eins. Es ist eine weiterführende Regelung geplant, aber zugleich Flexibilität erwünscht. Konflikt zwei. Es gibt zudem das allgemeine Baurecht, das Denkmalschutzrecht und die Sondersituation der „Pufferzonen“ um Welterbestätten. Konflikt drei. Wenn es also wirklich einer neuen Satzung bedarf, dann muss diese das Kunststück schaffen, zugleich mehr zu regeln und mehr Freiheiten zu geben.

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