Speyer
Stadt: Radeln zur Schule über dunkle Feldwege vertretbar
Die zwölf und 13 Jahre alten Kinder des Ehepaars besuchen die Integrierte Gesamtschule im Kolb-Schulzentrum sowie das Friedrich-Magnus-Schwerd-Gymnasium. Der Schulweg mit dem Fahrrad oder zu Fuß beträgt für das eine Kind 3,5 Kilometer, für das andere 2,2 Kilometer. Dabei geht die Stadt von Fuß- und Radwegen als kürzester Entfernung zwischen Wohnung und Schule aus. Voraussetzung für die Erstattung der Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist jedoch, dass mindestens eine Entfernung von vier Kilometern zur Schule zurückgelegt werden muss.
Über Wirtschaftswege
Die Eltern, die selbst nicht an der Sitzung teilnahmen, hatten zur Begründung geltend gemacht, dass es den Kindern nicht zuzumuten sei, den Weg zur Schule auf diesen Fuß- und Radwegen zurückzulegen, denn die Route führe teilweise über unbeleuchtete Wirtschaftswege. Dies sei in der dunkleren Jahreszeit zu gefährlich für den Nachwuchs.
Die Kinder müssen von der Dudenhofener Waldstraße über einen Wirtschaftsweg am Woogbach entlang, an der Kleingartenanlage vorbei, über die Woogbachbrücke auf den südlichen Wirtschaftsweg (Gewanne „Am Schwalbenbrunnen“) Richtung B 9/B 39 fahren, die über die Fußgängerbrücke zu überqueren ist. Danach geht es weiter durch die Heinrich-Heine-Straße. Zum „Schwerd“ geht es dann über die Theodor-Heuss- in die Vincentiusstraße, zur Gesamtschule in die Josef-Schmitt-Straße, über den „Schipka-Pass“ und am Hirschgraben entlang in die Petschengasse.
Verfahren seit 2018
Das Widerspruchsverfahren läuft bereits seit September 2018. Die Vorsitzende des Stadtrechtsausschusses, Hanna Bohlender, erläuterte, dass sie mit den zuständigen Mitarbeitern im vergangenen Winter die Strecke gegen 7 Uhr morgens in Augenschein genommen habe. Der Wirtschaftsweg sei betoniert und führe ein Stück durch die Felder. Er sei nicht als gefährlich bekannt, weder durch Verkehrsunfälle noch durch Kriminalität. Darüber hinaus sei er zu den entsprechenden Zeiten sehr stark von Schulkindern frequentiert. Ihre Einschätzung: Selbst sehr ängstliche Kinder dürften hier zurechtkommen. Es sei auch zumutbar, für das Stück eine Taschenlampe bereitzuhalten.
Ausnahme- und Härtefälle für Erstattungen von Verkehrstickets für Schulwege unter vier Kilometer seien laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts an sehr viel schwierigere Bedingungen geknüpft, berichtete die Stadtjuristin. Die Entscheidung ist noch nicht bekannt. Sie wird den Verfahrensbeteiligten schriftlich zugestellt. Bohlenders Argumentation gab jedoch deutliche Hinweise darauf, wie sie ausfallen könnte.