Speyer RHEINPFALZ Plus Artikel „Spaziergänge“: Darum erlässt die Stadt eine Allgemeinverfügung

Abendliche Einsätze: Polizei und Ordnungsamt kündigen Kontrollen an.
Abendliche Einsätze: Polizei und Ordnungsamt kündigen Kontrollen an.

Die Corona-Krise bringt Herausforderungen mit sich, wie sie auch Behörden zuvor nicht kannten. Ein Stichwort: Versammlungsrecht.

Freie Pfälzer“ – so die Eigenbezeichnung der Kritiker an den Corona-Schutzmaßnahmen – haben mit ihren angeblichen „Spaziergängen“ Polizei und Ordnungsämter in der Pfalz zuletzt in so manche Zwickmühle gebracht. Ein reiner Spaziergang wäre natürlich zulässig; sobald sich die Teilnehmer zu einer Kundgebung zusammentun, bräuchten sie dafür aber eine Genehmigung.

Die hatten sie nicht – also durften oder mussten die Treffen aufgelöst werden. Das ist nur zum Teil erfolgt. Die Stadt Speyer kündigt nun Konsequenzen an. Sie hat die Allgemeinverfügung, die solche „Spaziergänge“ ausdrücklich untersagt, bis einschließlich 3. Januar verlängert. Ein weiterer Montag als bevorzugter Versammlungstag der sich über soziale Netzwerke organisierenden Gruppen ist damit abgedeckt.

Vorbilder aus der Südpfalz

In der am Mittwoch vorgestellten Verfügung heißt es unter anderem: „Der für Montag, 3. Januar 2022, beworbene, aber nicht ordnungsgemäß angemeldete sogenannte Montagsspaziergang in Speyer wird untersagt. Ebenso wird jede thematisch vergleichbare, nicht ordnungsgemäß angemeldete und behördlich bestätigte Ersatzversammlung im Stadtgebiet Speyer an dem vorbezeichneten Tag ganztägig verboten.“ Die Stadt nennt als Vorbild das gemeinsame Vorgehen der Stadt Landau mit den Kreisen Germersheim und Südliche Weinstraße.

Darauf wird auch im Text der Allgemeinverfügung verwiesen, ebenso auf die konkreten Veranstaltungen in der Region und darüber hinaus, bei denen es immer wieder zu Verstößen gegen die Corona-Regeln gekommen sei. Es gebe keine anderen Maßnahmen, die „den gleichen Erfolg“ versprechen, so die Stadt.

Eine Beschränkung der Auflagen auf einzelne Stadtgebiete wäre nicht ausreichend, weil laut Begründung „diese Versammlungen gerade darauf abzielen, hoheitliche Maßnahmen zu umgehen und im sogenannten Querdenker-Milieu, als Corona-Maßnahmen-Gegner, explizit Guerillataktiken thematisiert“ würden. Es wird befürchtet, dass die betreffenden Personen, bei denen laut Stadt „eine zunehmende Enthemmung und Radikalisierung festzustellen ist“, andernfalls auswichen und sich ein „Katz-und-Maus-Spiel“ mit den Ordnungskräften lieferten.

„Ein klarer Rahmen“

Eigentlich wäre die Allgemeinverfügung nicht nötig, um eine unangemeldete Versammlung auflösen zu können, so auf Anfrage Stadt und Polizei. Dennoch fühlen sich die Zuständigen im Rathaus damit wohler. „Mit der Allgemeinverfügung wird ein klarer Rahmen gesetzt und der Bürgerin und dem Bürger deutlich aufgezeigt, wie genau das Verbot aussieht und mit welchen Folgen bei Zuwiderhandlung gerechnet werden muss“, erklärt Stadt-Sprecherin Annika Siebert. Die Polizei erfasst Personalien und leitet diese an die Stadt weiter, diese kann eine Geldbuße verhängen. Deren Höhe werde vom Einzelfall abhängig gemacht, so die Stadt, die am Donnerstag keine Beispielsumme nennen konnte.

Die Stadt hofft auf eine „Signalwirkung, die damit gesetzt wird“. Wenn das Verbot und die Konsequenzen klar kommuniziert sind, schrecke das viele ab, so die Erwartung. Siebert fügt hinzu: „Polizei und Ordnungsamt werden zusätzlich zu Erleichterungen bei der Einsatzgestaltung vor Ort entlastet, indem präventiv gearbeitet wird und große Menschenansammlungen möglichst verhindert werden.“ Die Einsatzkräfte seien ohnehin stark beansprucht. Ein erstes Treffen der „Freien Pfälzer“ in Speyer hatte am 13. Dezember 200 bis 300 Teilnehmer angezogen. Bei späteren Auflagen mit Allgemeinverfügung waren es jeweils weniger Teilnehmer.

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