Speyer
Sparkasse: Generationenmanagement als zusätzliches Geschäftsfeld
Auf den ersten Blick erscheint es einfach, auf den zweiten wird es kompliziert. Die gesetzliche Erbfolge ist eigentlich klar – aber wenn der einzige Sohn nicht Alleinerbe werden soll, weil in der Vergangenheit etwas vorgefallen ist? Und wie ist das Vererben in einer Patchwork-Familie geregelt? „Eigentlich braucht fast jeder ein Testament“, sagt Ingo Kattengell, der bei der Sparkasse Vorderpfalz im Generationenmanagement arbeitet. Diesen Bereich gibt es dort seit 2016. Dazu gehören die Themen Testamentsvollstreckung und Nachlassabwicklung. „Dass Kreditinstitute so etwas anbieten, ist eher selten“, sagt Martin May, Leiter Generationenmanagement. Die Sparkasse mit Zentrale in Ludwigshafen und Hauptstelle in Speyer hat es als zusätzliches Geschäftsfeld entdeckt und in ihr Angebot aufgenommen.
Wem gehört das Haus?
Doch egal, wen man damit beauftragt, sich um diese Themen zu kümmern – die Fragen sind immer dieselben. So geht es nicht nur darum zu klären, wie die Erbfolge ist, sondern auch, welche Vermögenswerte vorhanden sind und wem sie gehören. Ehepaare seien sich schnell sicher zu wissen, was sie besitzen, sagt Kattengell. Aber wer ist bei einer Immobilie im Grundbuch eingetragen? „Und die Immobilie ist das eine. Aber die ist mit Dingen gefüllt“, sagt Kattengell. Auch die gehören jemandem.
„Generell gibt es zu diesen Themen einen riesigen Informationsbedarf bei den Leuten“, haben die beiden festgestellt. „Und wenn der Erblasser es regelt, müssen es nicht andere regeln.“ Einen Testamentsvollstrecker zu benennen, könne zum Beispiel bei Streit in der Familie sinnvoll sein, um Konflikten vorzubeugen oder um Erben zu entlasten. Grundsätzlich kann jeder Testamentsvollstrecker werden, der volljährig ist. Wer benannt wurde, kann sich vier Wochen lang überlegen, ob er die Aufgabe annimmt oder nicht. In Frage kommen als Testamentsvollstrecker auch juristische Personen, etwa die Sparkasse.
Hilfe für Alleinerbin in Kanada
Manch einer beauftragt die Bank auch mit der Nachlassabwicklung, wenn er selbst zum Erben geworden ist. „In der Regel sind das Menschen, die nicht vor Ort sind“, sagt May und berichtet von einer Alleinerbin in Kanada, die er gerade betreut. „Oder die Erben sind älter als der Verstorbene und mit der Aufgabe überfordert“, ergänzt sein Kollege. Oft gehe es auch um emotionale Überforderung.
Und was gehört zur Nachlassabwicklung? Das kann von der ersten Sichtung des Nachlasses über die Kündigung von Verträgen, Abos und Mitgliedschaften bis zur Räumung der Wohnung reichen. „Ja, wir räumen Schränke aus“, sagt May. „Dann aber nicht in Anzug und Krawatte“, ergänzt Kattengell augenzwinkernd. Die Sparkasse stehe in regem Kontakt mit Auktionshäusern, Trödelhändlern und gemeinnützigen Organisationen – damit möglichst viel weitergegeben werden kann. Man handele immer im Sinne der Erben, betont May, denn: „Wir haben nichts davon, wir sind keine Miterben.“
Drei Mitarbeiter sind bei der Sparkasse Vorderpfalz für das Generationenmanagement zuständig. Dienstleistungen wie Testamentsvollstreckung und Nachlassabwicklung verkauft sie eigenen Angaben zufolge unabhängig vom Banken-Geschäft. Wer also Beratung in Sachen Testament in Anspruch nimmt, muss dafür kein Sparkassen-Kunde sein – und auch keiner werden, betont May. Ein erstes Gespräch sei kostenlos. Wenn daraus Folgetermine entstehen, fallen Kosten an. Bis zum unterschriebenen Testament können das für Privatleute maximal 500 Euro werden, sagt er.
Angebot hat Grenzen
Etwa die Hälfte der Kunden, die die Sparkasse als Testamentsvollstrecker beauftragen sei älter als 75. Doch auch so mancher 30-Jährige beschäftigt sich mit dem Thema. Das Angebot der Sparkasse hat aber Grenzen. „Wir dürfen keine Rechtsberatung machen“, sagt May. Man könne aber den Kontakt zu Anwälten und Steuerberatern vermitteln. Und wenn es um das Thema Vorsorgevollmacht geht, hält sich die Sparkasse bei medizinischen Fragen, etwa der Patientenverfügung, ganz heraus: „Eine Bank soll nicht über Leben und Tod entscheiden.“
Ihre Arbeit ist abwechslungsreich und jeder Fall anders. Das eine oder andere mal war schon aufwendige Recherche notwendig. Etwa bei den zwei Vermächtnisnehmern, die sie trotz Anschrift im Inland bis heute suchen. Und dann gibt es die besonders kuriosen Fälle, etwa eine Immobilie, die laut Testament verkauft werden sollte. Ein Käufer war gefunden. Der Notar schaute noch mal ins Grundbuch und fand dort „eine Briefgrundschuld über 25.000 Goldmark aus dem Jahr 1920“, sagt May. Was also tun? „Wir haben das ganze Haus noch mal auf den Kopf gestellt, um den Grundschuldbrief zu finden.“ Vergeblich. Die Grundschuld löschen zu lassen war entsprechend aufwendig.