Speyer RHEINPFALZ Plus Artikel Schottergärten sollen der Vergangenheit angehören

Bei Klimaschützern nicht gerne gesehen: Schottergärten.
Bei Klimaschützern nicht gerne gesehen: Schottergärten.

Vorgärten in Speyer dürfen nicht weiter mit Steinen zugeschüttet werden. Vielmehr sollen dort nützliche Pflanzen einen Lebensraum finden. Darin ist sich die Politik einig. Jetzt wird nach der geeigneten rechtlichen Regelung gesucht. Die SPD prescht erfolgreich voran – in einem Punkt aber zu weit.

Die SPD-Fraktion hatte in einem Antrag vom August 2020 auch die Beseitigung bestehender Steingärten ins Auge gefasst. Die Stadtverwaltung hat dieses Ansinnen inzwischen aber als nicht umsetzbar beschieden, wie Umweltabteilungsleiter Bernd Schwarz am Mittwoch im Ausschuss für Stadtklima, Umwelt und Nachhaltigkeit informierte.

Die Landesbauordnung enthält diesbezüglich ein Soll-Gebot, aber kein ausdrückliches Verbot, ordnete Schwarz ein: „Nicht überbaute Flächen bebauter Grundstücke sollen begrünt werden, soweit sie nicht für eine zulässige Nutzung benötigt werden“, heißt es dort bei Paragraf 10. Diese Formulierung sei als „Bestandsschutz“ für bereits angelegte Schottergärten zu deuten, sagt er.

Wird die Begrünungssatzung erweitert?

In der 2019 in Kraft getretenen Begrünungssatzung der Stadt heißt es: „Die Grundstücksfreiflächen zwischen Straße und vorderer Gebäudeflucht (Vorgärten) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Dies gilt entsprechend für Grundstücke an privaten Erschließungswegen. Die Begrünung soll ziergärtnerisch erfolgen und in angemessenem Umfang Bäume und Sträucher enthalten.“ Die SPD-Fraktion beantragte nun, diese Vorschriften um folgenden Passus zu ergänzen: „Das Anlegen von Schottergärten, die Verwendung von wasserundurchlässigen Folien und die Umwandlung von Vorgärten in versiegelte Flächen sind nicht zulässig.“

Umweltabteilungsleiter Schwarz befürwortete diesen Zusatz, er sah aber auch noch Konkretisierungsbedarf. Umweltdezernentin Irmgard Münch-Weinmann (Grüne) sagte zu, dass die Verwaltung die Frage nach der Kontrolle der vorgeschlagenen Regelung klären werde. Denn die Lage stelle sich bis dato so dar, dass die Umwandlung bestehender Vorgärten in Steingärten an sich weder genehmigungs- noch anzeigepflichtig ist, die Verwaltung von einem solchen Vorhaben also nicht zwingend erfahren müsste. Darüber hinaus versicherte Münch-Weinmann, dass die Verwaltung den Bürgern bei der Begrünung mit Rat und Tat zur Seite stehen werde.

Kontrollmethoden erforderlich

Mit 13 Ja-Stimmen bei keinen Enthaltungen oder Gegenstimmen begrüßte der Umweltausschuss den SPD-Antrag. Über das Ansinnen der Genossen kann nun im Stadtrat endgültig entschieden werden. Wird dort die Ergänzung der Begrünungssatzung beschlossen, dann wäre – geeignete Kontrollformen vorausgesetzt – der Anlage neuer Schottergärten ein Riegel vorgeschoben.

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