Speyer Schläger aus der AfA kommt um Gefängnisstrafe herum
Die Liste der Anklage war länger als so mancher Einkaufszettel. Der 19-Jährige soll in der Speyerer AfA nicht nur im Juli 2024 einem Sicherheitsmitarbeiter eine Kopfnuss und einen Schlag ins Gesicht verpasst haben, sodass dieser eine blutende Wunde an der Stirn erlitt. Er soll drei Monate später auch einem anderen Security-Mann gedroht haben, ihn abzustechen. Weiteren zwei Sicherheitsleuten soll er in die Hand gebissen und ebenfalls mit dem Tod gedroht haben. Immer wieder dabei: entsprechende Beleidigungen.
Im Oktober 2024 hat der Mann dann laut Anklage in der AfA ein Opfer niedergeschlagen und mit der Faust ins Gesicht nachgesetzt, als dieses schon am Boden lag. Dazu kommen Diebstähle in der Domstadt – einmal ein Bier, einmal zwei T-Shirts. In Kusel soll er schon im Oktober 2023 in der AfA einen Polizeibeamten angegriffen und bespuckt sowie ein anderes Opfer beleidigt und mit dem Tod bedroht haben.
Aus U-Haft entlassen
Darauf folgte die Verlegung nach Speyer, wo sich die Liste der Verfehlungen weiter füllte. Der Mann kam in Untersuchungshaft und musste sich nun vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts verantworten. Beleidigung, Bedrohung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, vorsätzliche Körperverletzung und Diebstahl geringwertiger Sachen lauteten die juristischen Fachausdrücke für seine Taten.
Der Mann räumte die Vorwürfe vor Gericht ein. Richterin Sascha Umealo-Wells und die Schöffen mussten somit auf das gute Dutzend Zeugen, das geladen war, nicht zurückgreifen, um zu einem Urteil zu kommen. Ein Jahr und fünf Monate auf Bewährung lautete dieses. Die Bewährung würde widerrufen, wenn sich der Mann, der wieder in die Speyerer AfA eingezogen ist, in Zukunft nicht vom Alkohol fernhält, so die Richterin. Sie verwies auf das Problem, das mit den meisten seiner Taten zu tun habe: „Wenn er betrunken ist, steht er neben sich.“