Speyer Roller „frisiert“: Zwei 15-Jährige müssen absteigen
Zurück in den Ursprungszustand versetzen müssen zwei 15-Jährige aus dem Rhein-Pfalz-Kreis ihre Roller. Die Polizei hatte bei deren Kontrolle am Donnerstagabend um 20.50 Uhr an der Kreuzung Waldseer-/Spaldinger Straße in Speyer festgestellt, dass die Gefährte „frisiert“ waren. Außerdem wurden gegen die Jugendlichen Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Die Eltern wurden über das Verhalten ihrer Sprösslinge in Kenntnis gesetzte. Aufgefallen waren die Gefährte, so teilte die Polizei Speyer am Freitag mit, weil an einem Roller das Abblendlicht nicht funktionierte. Die zwei 15-Jährigen räumten bei der Kontrolle ein, dass ihre Roller durch technische Veränderungen statt der maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nun etwa 60 km/h schnell fahren. Die Roller sind deshalb als Leichtkrafträder einzustufen, für deren Betrieb die Jugendlichen keine entsprechende Fahrerlaubnis vorweisen konnten. Die Eltern der Jugendlichen holten diese an der Kontrollörtlichkeit ab und kümmern sich laut Polizei um die Wiederherstellung des Ursprungzustandes der Zweiräder.