Speyer RHEINPFALZ Plus Artikel Richterin: Angeklagter hat sich „die Welt schön gekifft“

Urteil gesprochen: Schöffengericht am Amtsgericht ist mit Diebstählen befasst.
Urteil gesprochen: Schöffengericht am Amtsgericht ist mit Diebstählen befasst.

Geringe Beute, hoher Preis: Ein heranwachsender Speyerer ist wegen Diebstahls mit Waffen und Sachbeschädigung vom Jugendschöffengericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Sein zum Tatzeitpunkt jugendlicher Mittäter kam mit einer Verwarnung davon.

Den heute 19- und 22-Jährigen wurden zwei Straftaten und ein Einbruchsversuch vorgeworfen. Sie sind demnach zwischen März und November 2022 in ein Vereinsheim in der Friedrich-Ebert-Straße eingebrochen und haben dort 50 Euro aus einer Geldkassette entwendet. Zudem zerstörten sie das Vereinsheim teilweise und hinterließen rund 5000 Euro Sachschaden. Ein weiterer Vorwurf: Die Angeklagten erbeuteten aus einem Zigarettenautomaten auf dem Fischmarkt etwa 200 Euro – bei mehr als 3000 Sachschaden.

Den Aufbruch eines anderen Zigarettenautomaten auf dem Holzmarkt habe die Polizei nach Hinweisen eines Anwohners verhindern können. Dennoch hätten die Angeklagten um die 1000 Euro Sachschaden verursacht. Der ältere Beklagte soll außerdem gemeinsam mit einem gesondert verfolgten Mittäter in ein italienisches Restaurant in der Altstadt eingebrochen sein, ein Tablet im Wert von 220 Euro erbeutet und rund 2000 Euro Sachschaden verursacht haben. In allen drei Fällen soll er ein Klappmesser mit sich geführt haben.

Angeklagter schämt sich

Die Angeklagten haben die Taten gestanden. „Er schämt sich“, beschrieb Rechtsanwalt Tobias Hahn die aktuelle Gefühlslage seines Mandanten. Der 22-Jährige sei Mitläufer gewesen, habe zum Tatzeitpunkt nicht zu Hause gewohnt und das Geld für seine Ernährung ausgegeben. Nach langer Zeit in Obdachlosigkeit wohne er jetzt wieder bei den Eltern.

Der heute 19-Jährige gab an, bei den Straftaten lediglich „Schmiere gestanden“ zu haben. Vom Messer in der Tasche des Mittäters habe er keine Kenntnis gehabt. Inzwischen habe er sich teilweise von seinem früheren Freundeskreis gelöst, betonte der Beklagte. Noch in diesem Jahr will er nach eigenen Angaben eine Ausbildung zum Elektriker aufnehmen, sagte der derzeit Arbeitslose. Auch seinen Cannabis-Konsum habe er drastisch eingeschränkt. Er habe sich „wie viele andere die Welt schön gekifft“, berichtete Richterin Sascha Umealo-Wells am Amtsgericht Speyer von ihren Erfahrungen mit drogenabhängigen jugendlichen Straftätern.

Der 22-Jährige konsumiert nach eigenen Angaben kein Cannabis mehr. Seit Februar arbeite er als Lagerarbeiter und strebe eine Ausbildung an.

Drogen-Screenings nötig

Bei seinem Urteil gegen den 19-Jährigen folgte das Jugendschöffengericht dem Vorschlag der Jugendgerichtshilfe, den Beklagten zu verwarnen und ihm 50 Arbeitsstunden aufzuerlegen. Bis zur Aufnahme einer Ausbildung ist er angewiesen, in Kontakt mit der städtischen Jugendberufsagentur zu bleiben. Sechs Drogen-Screenings muss er auf eigene Kosten vorweisen und darf nach dem Urteil der Richterin keinerlei Drogen konsumieren, „auch keine legalen“.

Obwohl der 22-Jährige zum Tatzeitpunkt unter Bewährung gestanden hat und er bereits vorbestraft ist, rechnete das Gericht ihm sein Geständnis hoch an. Ein Jahr Jugendstrafe mit zwei Jahren Bewährung, jährlich sechs Drogen-Screenings sowie eine Kontaktaufnahme mit der Jugendberufsagentur hat das Jugendschöffengericht gegen ihn verhängt.

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