Speyer
Radfahrer: So teuer kann der Weg durch Speyer werden
Es ist eine fiktive Fahrt. Und sie könnte sich doch – Hand aufs Herz! – genauso zugetragen haben. Über den Gehweg zu rollen, wie im Fall einer kürzlich sanktionierten Radlerin in der Gilgenstraße, ist nämlich längst nicht der einzige Verkehrsverstoß, der bei „ganz normalen“ Fahrten durch Speyer immer wieder begangen wird. Nehmen wir etwa einen imaginären Schüler des Gymnasiums am Kaiserdom, für den nach der sechsten Stunde gilt: Nix wie heim! Das geht zügig in der schön breiten Maximilianstraße, auch wenn hier oder da ein paar Touristen umkurvt werden müssen.
Es handelt sich um eine Fußgängerzone, die für Radler freigegeben ist, und damit ist das Radeln nur mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Der Schüler war deutlich zu schnell. Sein Verstoß – wenn sanktioniert – würde 15 Euro kosten. Wenn eine Gefährdung anderer festgestellt würde, wären es sogar 30 Euro. Dieses Prinzip gilt übrigens für fast alle Einträge im Bußgeldkatalog: Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert, gefährdet oder wird sogar ein Unfall verursacht, dann steigen die Strafen.
Schnell zur Schneckennudel
Aber lassen wir das mal außen vor und unseren Schüler in die Bahnhofstraße strampeln. Dort gibt es ab der Volksbank einen Radweg in Richtung Bahnhof, den der Eilige ordnungsgemäß benutzt, dann aber einfach weiterradelt, als die Ampel an der Einmündung Obere Langgasse auf Rot springt. Sie gilt nicht nur für die Kraftfahrzeuge auf der Straße, sondern auch auf dem Radweg. Signalisiert wird das durch eine etwas verblichene Haltelinie. Diese Regelung soll Fußgänger sichern, die an der Ampel die Bahnhofstraße überqueren. Auch wenn in diesem Moment kein Fußgänger da war: 60 Euro kostet der Verstoß, einen Punkt in Flensburg gibt’s obendrein – das ist übrigens ab 14 Jahren möglich.
Kurz vor dem Bahnhof wechselt der Schüler dann auf den Radweg auf der anderen Seite, um ohne große Schieberei die Schneckennudel-Brücke über die Gleise zu erreichen. Viele machen das, dabei darf der Radweg nur auf der rechten Seite benutzt werden. Weitere 20 Euro Strafe werden fällig. Man könnte das nun noch so weiterspinnen. Vielleicht wird im Burgfeld noch ein beschildertes Einfahrtsverbot missachtet (25 Euro), beim Linksabbiegen am Woogbach allzu selbstverständlich auf das Verständnis von Fußgängern gesetzt, die eigentlich zuerst die Einmündung überqueren dürften (70 Euro), oder ein Autofahrer zum Ausweichen gezwungen, weil der Schüler zwei Freunde getroffen hat und mit diesen nebeneinander radelt (20 Euro).
Weitere Strafen denkbar
Der sportliche junge Mann könnte ein Stück freihändig radeln (5 Euro), sich auf der weiteren Strecke Musik über seine neuen kabellosen Kopfhörer gönnen (15 Euro) und das Handy aus der Tasche ziehen, um zu schauen, für welche Mitteilung dieses gerade vibriert hat (55 Euro). Zum Glück kommt der allzu nachlässige Zweirad-Nutzer an diesem Tag nicht am nervigen Bahnübergang in der Schützenstraße vorbei, wo Radler schon der lebensgefährlichen Versuchung erlegen sind, noch schnell drüberzufahren, nachdem eine Halbschranke sich schon gesenkt hatte. Das würde 350 Euro kosten und zwei Punkte in Flensburg mit sich bringen.
Hart sanktioniert wird nach einer Verschärfung 2021 auch das Radfahren unter Alkoholeinfluss, wie Susanne Lause, Verkehrssachbearbeiterin der Polizeiinspektion Speyer, betont. Das will dem Schüler keiner unterstellen, aber der Vollständigkeit halber: Spätestens mit 1,6 Promille begehe ein Radler eine Straftat, so Lause. Dafür greift dann nicht mehr der Bußgeldkatalog, sondern das kann vor Gericht landen. Trinkfreudige Radler, die einen Autoführerschein haben, können diesen verlieren, und auch ein Radfahrverbot ist denkbar, wie der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) betont.
Beim Gehweg-Radeln gibt es übrigens noch die Besonderheit, dass die 55 Euro wie für die junge Frau in der Gilgenstraße nur bei unbeschilderten Gehwegen fällig werden. Steht ein blaues Gehweg-Schild – wie etwa an der Brücke Obere Langgasse zur Innenstadt hin – kostet die Missachtung nur 25 Euro.
Auf welcher Strecke auch immer: Die alltägliche Fahrt vom Domplatz nach Speyer-West könnte teuer werden, wie das Beispiel zeigt. Könnte – wenn praktisch an jeder Kreuzung ein Ordnungshüter stünde. Das kann die Polizeiinspektion, die für das vergangene Jahr 174 Unfälle mit Beteiligung von Radfahrern bilanziert, nicht leisten. Sie bemüht sich aber Lause zufolge, den Kontrolldruck hoch zu halten. 2024 hat sie über alle Fahrzeugarten hinweg mehr als 1000 Verstöße geahndet. Zur Prävention trugen unter anderem 813 Stunden Radfahrausbildung für Schulkinder bei. Und von den 899 Mängelberichten, die ausgestellt wurden, betrafen sicherlich auch viele Fahrräder.
Hier ließe sich die Strafenliste unseres Schülers noch verlängern: Eine defekte oder fehlende Klingel am Rad würde 15 Euro kosten, ein Problem an den Bremsen oder der Beleuchtung 20 Euro, eine „wesentliche Beeinträchtigung“ der Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsgemäßen Drahtesel sogar 80 Euro.
