Speyer
Römerberg/Dudenhofen: Eltern von Kita-Kindern befürchten Einschränkungen bei Betreuung
Eltern von Kindern in katholischen Kindergärten im Speyerer Umland befürchten, dass ihr Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz dort nicht mehr gewährleistet werden kann. Der Grund: geänderte Regeln, was die Vertretung von Erzieherinnen angeht, nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts. Das Bistum will aber künftig wieder großzügiger sein.
Derzeit sind die Eltern dabei, in den fünf katholischen Kitas in der Pfarrei Hl. Hildegard Unterschriften zu sammeln. Diese sollen schon in den nächsten Tagen dem Bistum übergeben werden. In dem zugehörigen Brief wird beklagt, dass es eine Entscheidung der Kirche gegeben habe, „in Zukunft bei Krankheit, Urlaub, Fortbildung et cetera von Erzieherinnen, den Einsatz einer Vertretung ab dem ersten Tag zu untersagen“. Dies bedeute, dass künftig voraussichtlich häufiger Maßnahmen des Notfallplans greifen würden. In Folge würden beispielsweise die Betreuungszeiten gekürzt, wenn Personal fehle. Ausflüge müssten ausfallen. Und Erzieherinnen könnten nicht mehr so häufig Fortbildungen besuchen, was wiederum die Qualität der Betreuung beeinträchtige. Auch müsste die Eingewöhnung neuer Kinder unter Umständen unterbrochen werden, was „gegen jegliche pädagogische Prinzipien“ verstoße. „Auf dem Rücken der Familien wird eine Einsparung am falschen Ende vorgenommen“, schreiben die Eltern weiterhin.
Eine der Initiatorinnen des Protests ist Kerstin Eich, deren vierjähriger Sohn Jakob die Kita St. Pankratius in Berghausen besucht. Bisher habe es im Ermessen der Kita-Leitung gelegen, Vertretungen zu organisieren, wenn eine Erzieherin krank wurde oder Urlaub hatte. „Dann hat man geschaut, ob eine andere Erzieherin ein paar Stunden mehr arbeiten kann“, berichtet sie. Auch Springer seien als Vertretung eingesetzt worden. Das sei nun nicht mehr ohne weiteres möglich. Stattdessen greife der Notfallplan, der zu einer Einschränkung der Betreuung zu den Randzeiten, also morgens oder nachmittags, führen könne. „Das bringt gerade berufstätige Eltern in die Bredouille“, findet Eich. Die 38-jährige Juristin ist gerade in Elternzeit, will aber Ende Oktober wieder anfangen zu arbeiten, wenn die derzeit zehn Monate alte Anna in die Krippe kommt. „Wir fordern, dass die Maßnahme zurückgenommen wird“, sagt sie.
Unterstützung durch Kita-Leitung
„Ich stehe als Leitung hinter der Unterschriftenaktion“, sagt Elke Schall, die Leiterin der Kita St. Pankratius. Dabei habe sich die Situation, was Vertretungen im Krankheitsfall angeht, wieder entschärft. Das Bischöfliche Ordinariat habe mittlerweile klargestellt, dass Vertretungen ab dem ersten Krankheitstag weiter möglich sind, wenn das im Notfallplan, den die Kita mit dem Jugendamt des Kreises abgestimmt hat, so vorgesehen sei. Grundsätzlich muss jede Kita seit dem 1. Januar 2019 einen mit dem zuständigen Jugendamt abgestimmten Notfallplan haben, in dem geregelt ist, was beim Ausfall von Personal passiere. Vertretungen sind dabei eine Möglichkeit, eine weitere ist die Kürzung von Betreuungszeiten. In der Pfarrei Hl. Hildegard seien gemäß Notfallplan Krankheitsvertretungen ab dem ersten Tag möglich, sagt Schall. Der Notfallplan gelte in der Verbandsgemeinde für alle fünf katholischen Kitas gleichermaßen. In anderen der fast 240 katholischen Kindergärten im Bistum sehe das aber zum Teil anders aus.
Nicht mehr möglich ist laut Schall, Vertretungen für Urlaub und Fortbildungen einzustellen. Das sei in vielen Kitas insbesondere in den jetzt anstehenden Herbstferien ein Problem. „Am Anfang des Jahres hat man den Urlaub genehmigt und noch gedacht, dass man Vertretungen einstellen kann“, sagt sie. Das Problem liegt ihrer Ansicht nach beim Bistum, denn der Kreis wäre bereit, seinen Anteil bei Urlaubsvertretungen zu zahlen.
Beim Bistum in Speyer sieht man die Sache etwas anders: „Zuerst ist festzuhalten, dass es sich um keine neue Regelung handelt“, teilt das Bistum mit. Stattdessen habe die bisherige Vorgehensweise „eine Konkretisierung erfahren“. Hintergrund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt vom Juni, das einen Einzelfall behandelte, aber allgemeine Auswirkungen hatte. Der Träger einer katholischen Kita in der Nordpfalz hatte den Donnersbergkreis verklagt, weil dieser den Kostenanteil für eine gebuchte Urlaubsvertretung nicht übernehmen wollte. Das Gericht hatte dem Kreis rechtgegeben. Dadurch sei man zum Handeln gezwungen gewesen und habe zunächst an die Kitas weitergegeben, dass keine Vertretungen ab dem ersten Tag mehr möglich sind, um kein finanzielles Risiko einzugehen, berichtet Joachim Vatter, Leiter der Abteilung Regionalverwaltungen und Kindertagesstätten beim Bistum. Die Landesverordnung, auf die im Urteil des Verwaltungsgerichts verwiesen wird, nenne nämlich nur drei Vertretungsgründe: Elternzeit, Mutterschutz und längere Krankheit. Das gelte für alle Kitas, nicht nur für katholische. Das Jugendamt des Rhein-Pfalz-Kreises sei bisher großzügig gewesen bei der Finanzierung von Vertretungen. „Deshalb kann ich die Sicht der Mutter verstehen“, sagt Vatter. „Aber wir mussten in dem Fall reagieren.“
Regeln wieder gelockert
Mittlerweile hat das Bistum die Regeln aber laut Vatter wieder gelockert. Im Klartext: Wenn das Jugendamt mitspielt, sind Vertretungen in den meisten Fällen weiterhin möglich. Das gelte für Krankheit, aber auch für Urlaub. Vatter räumt ein, dass die Kita-Leitungen hier noch nicht auf dem aktuellen Stand sein könnten: „Wenn das Jugendamt die Anerkennung bei Urlaub zusagt, gehen wir als Kirche bei der Übernahme der Trägeranteile mit“, stellt Vatter klar. Fortbildungen könnten hingegen in der Regel nur dann vertreten werden, wenn diese mit dem Qualitätsmanagement in den katholischen Kitas zusammenhingen.
Gleichzeitig sei es oft schwierig, in Zeiten des Fachkräftemangels auch Vertretungskräfte zu finden. Für die Zukunft werden die Karten ohnehin möglicherweise neu gemischt – nämlich dann, wenn das neue Kita-Gesetz in Kraft tritt. Bei der Umsetzung müsse das Thema „mit allen Akteuren und verantwortlichen Stellen im Kita-Feld noch mal anders betrachtet werden“, teilt das Bistum mit.
Zur Sache: Katholische Kitas
Im Bereich des Bistums Speyer gibt es nach dessen Angaben 237 katholische Kindertagesstätten, die von rund 12.000 Kindern besucht werden und in denen mehr als 2500 Erzieherinnen, Erzieher und Hilfskräfte tätig sind. In der Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen gibt es fünf katholische Kitas, deren Träger die Pfarrgemeinde ist: St. Pankratius in Berghausen, St. Marien in Heiligenstein, St. Laurentius in Mechtersheim, St. Kunigunde in Dudenhofen und St. Dominikus Harthausen. Weitere katholische Kitas im Speyerer Umland sind St. Martin in Waldsee, Casa Vincentina in Otterstadt und St. Elisabeth in Lingenfeld.zin