Interview
Probleme mit E-Scootern: Wo die Speyerer Polizei genauer hinsieht
Herr Baum, ein Auszug aus dem Polizeibericht der Inspektion Speyer aus jüngster Zeit: Unfall mit E-Scooter, Polizist verletzt (9. Dezember), Unfall zwischen Fahrrad und E-Scooter (5. Dezember), Drogenfahrt mit E-Scooter (1. Dezember), Zusammenstoß zwischen E-Scooter und Pedelec (1. November), E-Scooter-Fahrer verstößt gegen Pflichtversicherungsgesetz (22. Oktober). Sieht so aus, als wäre in Sachen E-Scooter in Speyer einiges geboten.
Seit im Jahr 2019 die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erlassen wurde, sind sogenannte E-Scooter im Straßenverkehr immer gängiger geworden. Da bleibt es nicht aus, dass auch wir uns als Polizei zunehmend mit diesem Fortbewegungsmittel befassen müssen. Im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Speyer waren Elektrokleinstfahrzeuge in den zurückliegenden drei Jahren an einem Prozent der Unfälle beteiligt.
Sie haben ein Rundschreiben zu E-Scootern an die weiterführenden Schulen in Speyer verschickt. Was war der Anlass?
Einen konkreten Anlass gab es nicht, in Absprache mit der Polizeiinspektion Schifferstadt haben beide Dienststellen die Schulen in ihren jeweiligen Dienstgebieten angeschrieben. Die Anzahl der E-Scooter im Straßenverkehr hat in den vergangenen Jahren zugenommen, genauso das Angebot der verfügbaren Modelle. Das war ein aus unserer Sicht guter Zeitpunkt, um nochmals bei einer Zielgruppe das Bewusstsein für die Thematik zu schärfen.
Was bemängeln Sie an diesen Fahrzeugen oder auch an deren Fahrern?
Seitens Hersteller oder Verkäufer wird nicht immer – oder nur ungenügend – auf die notwendigen Voraussetzungen hingewiesen. Dadurch wissen einige Käufer von E-Scootern beispielsweise nicht, dass ihr Fahrzeug bauartbedingt nicht schneller als 20 Kilometer pro Stunde fahren darf, dass es eine allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis braucht sowie eine Beleuchtung, welche analog zum Fahrrad der Straßenverkehrsordnung entsprechen muss. Um nur einige Punkte zu nennen.
Was ist mit der Versicherung?
Ein gültiges Versicherungskennzeichen hinten ist ein Muss. Es kommt immer wieder vor, dass E-Scooter mit einem veralteten Versicherungskennzeichen unterwegs sind. Das ist gleichbedeutend mit nicht versichert. Wer damit am Straßenverkehr teilnimmt, macht sich strafbar. Man muss eben dran denken, das aktuelle Kennzeichen jedes Jahr zum 1. März neu zu beantragen.
Mitte Oktober 2025 ereignete sich ein Unfall auf der Fußgängerbrücke zwischen der Else-Krieg-Straße und der Petronia-Steiner-Straße über die B39. Dort übersah eine 13-Jährige auf einem E-Scooter ein entgegenkommendes Pedelec, weil sie auf ihr Handy schaute. So wird es im Polizeibericht geschildert.
Da haben wir ein gleich zweifaches Fehlverhalten: Erstens dürfen E-Scooter im Straßenverkehr erst von Jugendlichen, also Personen ab 14 Jahren, gefahren werden. Zweitens ist es für Fahrzeugführer im Straßenverkehr allgemein nicht erlaubt das Handy zu nutzen, denn das lenkt vom Geschehen auf der Straße ab, und Ablenkung im Straßenverkehr ist immer noch eine der häufigsten Unfallursachen. Ein Beispiel, um die Gefahr von Ablenkung deutlich zu machen: Ein kurzer Blick aufs Handy für zwei Sekunden bedeutet bei Tempo 20 bereits einen Blindflug von etwa elf Metern.
Ein weiterer Fall mit einem E-Scooter: Ende August rollerte ein 17-Jähriger über den Bürgersteig in der Franz-Kirrmeier-Straße, als er von einem Auto erfasst wurde. Glücklicherweise verlief die Sache glimpflich.
Ja, zum Glück. E-Scooter gehören auf die Fahrbahn oder auf ausgeschilderte Radwege. Gehwege sind für sie tabu. Im vorliegenden Fall gibt es zwar einen ausgeschilderten Radweg, den der E-Scooter-Fahrer zuvor auch nutzte. An der Unfallstelle war jedoch eine Baustelle, welche den Radweg blockierte. Der Fahrer hätte also absteigen müssen. Dies gilt im Übrigen auch für Fahrrad- und Pedelec-Fahrer. An Zebrastreifen verhält es sich ebenso: Dort müssen die Fahrer von E-Scootern analog zu Radfahrern absteigen und schieben. Nur Fußgänger haben Vorrang.
Noch eine Meldung Ihrer Kollegen: Anfang November brausten zwei junge Frauen auf dem Radweg in der Dudenhofer Straße entgegen der Fahrtrichtung und kollidierten mit dem Pedelec einer älteren Frau. Danach flüchteten sie.
Hier sind gleich mehrere Verstöße und eine Straftat enthalten. Die Nutzung eines E-Scooters ist nur allein erlaubt, eine Mitnahme einer weiteren Person ist wie beim Fahrrad, etwa auf dem Gepäckträger oder dem Lenker, nicht erlaubt. Radwege sind nicht selten nur in eine Fahrtrichtung freigegeben. Das ist in der Regel der Fall, wenn auf beiden Seiten der Straße Radwege vorhanden sind, wie in der Dudenhofer Straße oder auch in der Wormser Landstraße. Schlussendlich stellt das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, die sogenannte Unfallflucht, eine Straftat dar und zieht regelmäßig neben etwaigen Strafen in Form von beispielsweise Geldstrafen auch eine Mitteilung an die Führerscheinstelle nach sich. Das kann Auswirkungen auf den Erwerb oder den weiteren Besitz der Fahrerlaubnis haben.
Sollte man auf einem E-Scooter einen Helm tragen?
Eine gesetzliche Verpflichtung zum Tragen eines Schutzhelms besteht analog zu Radfahrern nicht. Die Nutzung erfolgt freiwillig und liegt im eigenen Ermessen. Gleichwohl ist nachweislich belegt, dass ein Helm das Risiko schwerer Kopfverletzungen erheblich reduziert. Aus diesem Grund sprechen wir eine ausdrückliche Empfehlung zum Tragen eines Schutzhelms aus.
Ein letztes Zitat aus den Polizeimeldungen von Anfang November: „In der Nacht von Freitag auf Samstag führten Beamte eine Verkehrskontrolle mit dem 45-jährigen Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeuges durch. Bei dem Fahrer konnten drogentypische Auffallerscheinungen festgestellt werden. Er räumte ein, vor Fahrtantritt Cannabis konsumiert zu haben.“
Fälle dieser Art haben wir leider des Öfteren. Viele sind offenbar der Auffassung, am Lenker eines E-Scooters dürfe man mehr als hinter dem Steuer eines Autos. Doch das ist ein Irrtum. Das Fahren unter Drogeneinfluss ist und bleibt für die Nutzung jeglicher Fahrzeuge im Straßenverkehr verboten.
Zur Person
Florian Baum (39) leitet seit Anfang 2024 die rund 100 Mitarbeiter zählende Polizeiinspektion Speyer, die auch für die VG Römerberg-Dudenhofen sowie die Gemeinde Otterstadt zuständig ist.