Speyer RHEINPFALZ Plus Artikel Prügelattacke zwischen AfA-Bewohnern: Welche Strafen das Gericht verhängt hat

Der Eingang zum Landgericht Frankenthal.
Der Eingang zum Landgericht Frankenthal.

Das Landgericht Frankenthal hat gegen drei türkische Asylbewerber, die im September 2024 in Speyer einen Tunesier angegriffen haben, Bewährungsstrafen verhängt.

Angeklagt waren die drei Beschuldigten wegen schweren Raubs und gefährlicher Körperverletzung. Verurteilt wurden sie nur wegen gefährlicher Körperverletzung. In der Anklage hatte Staatsanwalt Volker Sucharski den Türken vorgeworfen, dass sie Mitte September 2024 erst in der Spaldinger Straße und einige Stunden später in der Nähe eines Discounters einen wie sie in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) in Speyer-Nord lebenden 29-jährigen Tunesier verprügelt und getreten haben und ihm Handy, Ausweis sowie etwa 50 Euro abgenommen haben. Einer der Angeklagten, ein 27-Jähriger, soll außerdem auf der Flucht einem Passanten, der ihn aufhalten wollte, dessen Handy entwendet haben.

Am ersten Verhandlungstag in der vergangenen Woche hatten sich die Angeklagten nicht zu den Vorwürfen geäußert. Am Montag sagten Christoph Hambusch, Rechtsanwalt des 27-Jährigen, sowie Markus Ovdilenko, Rechtsanwalt eines 23 Jahre alten Angeklagten, ihre Mandanten würden zugeben, dass sie den 29-Jährigen geschlagen haben. Sie hätten ihm aber nichts weggenommen. Ovdilenko sagte außerdem, dass das Handy dem Tunesier bei der Auseinandersetzung in der Spaldinger Straße aus der Tasche gefallen sei. Es habe wohl jemand aufgehoben und in die Tasche getan, die sein Mandant hatte, als er festgenommen wurde.

Vorwurf des Handy-Diebstahls eingestellt

Der 52-jährige Passant, der versucht hatte, dem flüchtenden 27-Jährigen erst mit dem Auto den Weg abzuschneiden und ihn dann aufzuhalten, sagte, dass er nicht gleich gemerkt habe, dass sein Handy weg ist. „Das kann nicht sein“, antwortete der Zeuge auf die Frage des Vorsitzenden Richters Karsten Sauermilch, ob ihm das Handy aus der Tasche gefallen sein könnte. Doch der Richter blieb bei seinen Zweifeln und dieser Punkt der Anklage wurde eingestellt.

Einig waren sich die Juristen, dass der Vorwurf des schweren Raubs nicht zu belegen ist. Zu dem ersten Angriff hatte die Polizei keine Zeugen gefunden, obwohl weitere Personen in unmittelbarer Nähe gewesen sein sollen. Zu dem zweiten Angriff wurden in dem Prozess mehrere Zeugen gehört, die sagten, sie hätten gesehen, dass der Tunesier geschlagen, aber nicht gesehen, dass ihm etwas weggenommen wurde. Der Tunesier sagte, er könne sich nicht an Einzelheiten erinnern.

Opfer schützt Angeklagte

Dass sie nicht mehrere Jahre ins Gefängnis müssten, hätten sie dem Geschädigten zu verdanken, gab Richter Sauermilch den Angeklagten mit auf den Weg. Der habe sie mit seinen Aussagen beschützt. Ein Kripobeamter berichtete, dass der 29-Jährige, der Moslem ist, bei seiner Aussage bei der Polizei gesagt habe, „Gott wird entscheiden, was mit den Tätern passiert“. Bei schwerem Raub liegt die Mindeststrafe bei fünf Jahren.

Sucharski hatte für jeden der Angeklagten eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe von einem Jahr und einem Monat gefordert. Hambusch verwies darauf, dass sein 27-jähriger Mandant unter dem Einfluss von Alkohol und eines Antiepileptika gestanden habe, und plädierte für eine Bewährungsstrafe von neun Monaten. Ovdilenko sprach sich für eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe aus. Alexander Kiefer, Rechtsanwalt des 30-Jährigen, sagte, es gebe keine Beweise, dass sein Mandant etwas getan hat und forderte Freispruch.

Der 30-Jährige wurde zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe und 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt, der 23-Jährige zu 15 Monaten und der 27-Jährige zu einem Jahr. Die beiden sollen je 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

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