Speyer Niedrige Umweltkosten als Standortvorteil in der Parkstadt

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Werden Flächen mit Gebäuden, Straßen oder Wegen bebaut, muss dafür ein Ausgleich geschaffen werden. Das schreiben das Bundesnaturschutzgesetz und das Baugesetzbuch vor. Diese Vorgabe soll dazu beitragen, dass der Naturraum durch menschliche Eingriffe in seinem ökologischen Wert nicht verschlechtert wird. Sie führt aber auch zu einer längeren Planung und zu einer Verteuerung der Bauprojekte. Für das Speyerer Industriegebiet Süd („Parkstadt am Rhein“), in dem sich jetzt Daimler niederlässt, greifen diese Regelungen jedoch nicht, wie der Stadtbeigeordnete Frank Scheid (SWG) im RHEINPFALZ-Gespräch informiert. „Für die Stadt ist das Gebiet von hoher wirtschaftlicher Bedeutung. Seit der Ansiedlung der Elf-Erdölraffinerie Mitte der 1960er Jahre steht dort die industrielle Nutzung im Vordergrund. Nach der Schließung der Raffinerie 1984 war es wichtig, schnell wieder neue Unternehmen und damit Arbeitsplätze an den Standort zu holen. Daher hat die Stadt den Bebauungsplan für das Gebiet von 1979, der keine ökologischen Ausgleichsflächen vorsieht, auch nicht geändert oder aufgehoben“, so Scheid. „Heute würde man in den Rheinauen kein Industriegebiet ausweisen“, erklärt der Beigeordnete. Dafür seien die Wiesen und Wälder von zu hohem ökologischem Wert. Mit dem Bau der Elf-Raffinerie in den 60er Jahren seien jedoch Tatsachen geschaffen worden, die auch nach deren Schließung fortbestünden: insbesondere die Verkehrsinfrastruktur wie Straßen und Gleise. Zudem brauche die Stadt erfolgreiche Unternehmen als Arbeitgeber und Steuerzahler. Die Flächen für deren Ansiedlung seien knapp, da Speyer unter den kreisfreien Städten im Bundesland die kleinste Gemarkung habe. Auch für Ausgleichsflächen biete sie wenig Raum. Der Verzicht auf eine ökologische Kompensation bei Bauvorhaben in Speyers Süden wäre nicht möglich gewesen ohne das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz von 1993, wie Maria-Theresia Kruska, die Leiterin der Umweltabteilung, mitteilt. „Seitdem werden die Umweltbelange nicht mehr bei jedem einzelnen Projekt geprüft, sondern bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplans. Das ist viel effizienter“, sagt sie. Die Neuregelung gilt nach ihrer Auskunft auch für die Anwendung des Bebauungsplans „Alte Rheinhäuser Weide“ für das Industriegebiet Süd von 1979. „Weil in dem Bebauungsplan von 1979 keine Vorgaben zu ökologischen Ausgleichsflächen gemacht wurden, können wir heute auch keine solchen Flächen fordern“, informiert Kruska. Im Bebauungsplan „Alte Rheinhäuser Weide“ gebe es aber verbindliche Angaben zur Flächengestaltung – also zur Anlage der unbebauten Bereiche auf den Betriebsgeländen. Im Fall des im Januar eröffneten Lidl-Logistikzentrums (Grundfläche 8,36 Hektar) etwa habe die Zusammenarbeit zwischen Rathaus und Bauherr bei der Grünflächenanlage gut funktioniert, informiert Kruska. Demnach werden 170 heimische Bäume und rund 2500 Sträucher rund um die 323 Meter lange und 123 Meter breite Halle gepflanzt. Davon profitierten zahlreiche heimische Tiere. Scheid bringt derweil die von Kruska „naturschutzfachlich befürwortete“ Herausnahme des südlichen Speyerer Auwalds (120 Hektar) aus der forstlichen Nutzung ins Spiel. „Wenn der Stadtrat im Spätjahr über den neuen Forsteinrichtungsplan entscheidet, wird die Verwaltung diesen Vorschlag machen“, kündigt er an. Aus seiner Sicht wäre das „ein Ausgleich für die beinahe vollständige Bebauung des Industriegebiets Süd“. (tbg)

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