Speyer Naherholung ist Anwaltssache

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Neuhofen. Noch bevor die Ratsmitglieder die eigentlichen Tagesordnungspunkte abarbeiten können, sind sie schon mitten in der Schlicht-Diskussion. Erst geht es um Protokolle vergangener Ratssitzungen – Zusammenkünfte, an die keiner der Anwesenden gerne denkt, stimmte damals doch die Mehrheit noch für den Abriss des Kiosks am Badesee. Eine Entscheidung, die bei den Bürgern nicht gut ankam. Aber gerade deshalb pocht Ralf Marohn (FDP) nun darauf, dass er im Dezember noch mal über das Thema habe reden wollen, sein Antrag jedoch abgelehnt wurde – mit Gründen, die er nicht anerkennen mag. Und genau so soll es im Protokoll stehen. Der Korrektheit halber. Winden und Wehren seitens des Bürgermeisters, dann lässt Frey abstimmen. Die Niederschrift wird ergänzt. Dann geht es um die Tagesordnungsgestaltung. Marohn und André Schlosser (CDU) sind nicht nur Mitglieder des Rats, sondern auch die Initiatoren des Bürgerbegehrens zum Erhalt des Naherholungsgebiets mit Kiosk. Sie wollen, dass die Schlicht wieder auf die Agenda kommt. In der Sitzung sollte eigentlich über Pachtvertrag und Ausschreibung diskutiert werden. „Warum ist der Punkt abgesetzt? Hatten wir in den Vorberatungen nicht beschlossen, dass wir über die Bedingungen reden, der Vertrag dann vorbereitet wird und wir am 8. März darüber entscheiden?“, fragt Schlosser. Und Ralf Marohn mahnt an, dass der Zeitplan straff gefasst sei, schließlich soll bis zum Beginn der Badesaison im Mai alles in trockenen Tüchern sein. Frey blockt ab. Die Ergebnisse der Vorberatungen seien einem Fachanwalt überstellt worden. Dieser soll daraus einen Vertrag erstellen. „Dann haben wir ein stabiles Grundgerüst, über das wir in zwei Wochen reden können.“ Schlosser insistiert: „Wir sollten aber über die Stellungnahmen von Landespflege und BUND sprechen, die es gibt, wir aber noch nicht kennen.“ Frey blockt ab. Der Fachanwalt kümmere sich auch darum. Darauf wagt Marohn noch einen Vorstoß: „Sollten wir heute nicht klären, welchen Fahrplan wir verfolgen? Es ist ja auch so, dass das Bürgerbegehren weiter läuft und Herr Schlosser und ich als dessen Vertretungsberechtigte entscheiden müssen, ob wir zufrieden sind mit den Bedingungen, die einem Pächter künftig auferlegt werden oder nicht.“ Auch ein drohender Bürgerentscheid scheint den Bürgermeister nicht zu beeindrucken. Frey blockt ab: „Ich sehe keine Möglichkeit, ihrem Antrag zu entsprechen.“ Der Ortschef geht zur Tagesordnung über. Sieben Punkte später muss er dann aber doch noch mal an die Schlicht zurück. Er muss den Rat seine Eilentscheidung absegnen lassen. Die Eilentscheidung, mit der der Kioskabriss im Januar gestoppt wurde, als auch die SPD merkte, wie schlecht diese Idee bei der Bevölkerung ankam. Die Sozialdemokraten begreifen diesen Teil der Ratssitzung dann als Gelegenheit, erneut zu betonen, dass der Abriss gar nicht in ihrem Sinne war. „Wir wurden von der Verwaltung überfahren“, sagt Fraktionschef Arthur Nasel. Frey reagiert verschnupft: „Es gab da am 24. November keine Interpretationsmöglichkeiten, es ging um den Abriss. Es soll jetzt nicht der Eindruck entstehen, dass der Bürgermeister das ganz allein wollte.“ Es entspinnt sich eine kleine Diskussion darüber, wer da am 24. November eigentlich was wollte, bis die Beschlussvorlage wieder Thema wird. Ralf Marohn ist sie zu knapp gefasst. Er will nicht einfach „die von Ortsbürgermeister Gerhard Frey getroffene Eilentscheidung bestätigen“, sondern die Konsequenzen mit aufgeführt haben. Schließlich müsse die Gemeinde jetzt Geld in die Hand nehmen und Kioskbesitzer Uwe Rehren eine Entschädigung zahlen. „Das Haushaltsrecht liegt beim Gemeinderat, da sollte zumindest festgehalten werden, dass sich die Zahlung am Verkehrswert orientiert und der Bürgermeister nicht das komplette Gemeindevermögen einsetzt ...“ Heinz Emil Müller (SPD) reagiert genervt. Seiner Meinung nach ist der Inhalt des Eilentscheids bereits geregelt. „Wir haben den nur zur Kenntnis zu nehmen, mehr nicht.“ Und auch Frey zeigt sich ungehalten. „Es ist unerträglich, dass Sie immer Entscheidungen beiführen wollen, die dem Projekt nicht zuträglich sind“, sagt er in Marohns Richtung. Immerhin wird der Beschluss um einen Satz erweitert. Im Protokoll wird stehen: „Die von Ortsbürgermeister Gerhard Frey und dem Beigeordneten Uwe Wolf getroffene Eilentscheidung, gemäß Paragraf 48 Gemeindeordnung wird bestätigt. Und der Kiosk wird nicht abgerissen.“ So ist vieles um die Strandbar zwar noch ungeregelt, aber zumindest ist ihr Überleben schon mal schriftlich fixiert.

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