Speyer Mit Teilerfolg nicht zufrieden

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Zwar haben sie vor dem Verwaltungsgericht Neustadt einen Teilerfolg erkämpft. Trotzdem sind Anlieger der Kämmererstraße weder mit dem Verfahren beim Ausbau ihrer Straße noch mit den Kostenbescheiden der Stadt zufrieden. Dies zeigte die jüngste Sitzung des Speyerer Stadtrechtsausschusses, wo drei Widerspruchsführer ihre früher erhobenen Vorwürfe erneuerten.

Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht hatte Anfang 2016 zu einem Vergleich geführt. Die Neustadter Richter fanden einen Fehler in der Abrechnung der Stadt. Die habe den Anliegern die Kanalkosten zu einem Drittel in Rechnung gestellt, zulässig seien aber nur 17,5 Prozent. Das Gericht stützte sich dabei auf eine Rechtsprechung aus dem Jahr 2012. Verschickt wurden die Bescheide mit einer zu hohen Kostenforderung 2014. „Die Verwaltung hätte das wissen müssen“, monierte einer der Widerspruchsführer. Inzwischen sei allen Betroffenen das zuviel bezahlte Geld zurückgegeben worden, hieß es in der Sitzung unter Leitung von Hanna Bohlender. Bei den drei jetzt behandelten Streitfällen wurden bei früheren Kostenbescheiden von rund 3500 und 3700 Euro über 500 Euro erstattet, bei der höchsten Forderung von 23.267 Euro knapp 3500 Euro. Bohlender hatte eingangs die Notwendigkeit des Ausbaus der Kämmererstraße 2010 aus der Sicht der Stadt beschrieben und die Kostenaufstellung erläutert. Nach Abzug der finanziellen Beteiligung der Stadtwerke, Entsorgungsbetriebe und der Mannheimer Wärmeversorgung (mehr als 200.000 Euro) hätten sich die Gesamtkosten auf 712.000 Euro belaufen. Davon habe die Stadt 45 Prozent übernommen, den Rest von 392.000 Euro auf die Anwohner umgelegt. Nach einer Sanierung in den 1970er Jahren sei der Straßenausbau dringend erforderlich gewesen, betont die Stadt und verweist auf Spareffekte durch die zeitgleich erfolgten Arbeiten von Stadtwerken, Stadtentsorgung und Wärmeversorgung. Die drei Widerspruchsführer bleiben bei ihrer früheren massiven Kritik. Sie bezweifeln grundsätzlich, dass die städtische Abrechnung korrekt ausgeführt wurde. Zum Beispiel müssten die Kosten für die Wärmeversorgung abgezogen werden. Die Beschwerdeführer stellen aber auch erneut die Notwendigkeit des Straßenausbaus insgesamt in Frage. Die Straße sei allenfalls streckenweise sanierungsbedürftig gewesen, ihr Ausbau nur im Zusammenhang mit der Verlegung der Fernwärmerohre zu sehen, der Kanal wegen Nachbarstraßen vergrößert worden. Überdies sei der öffentliche Anteil von 45 Prozent an den Kosten zu gering. „Es wird versucht, etwas unter den Tisch zu kehren“, glaubt einer der Anlieger. Wie geht es weiter? Zu erörtern seien immer noch, wie einer der Widerspruchsführer schriftlich festhält, die Sachverhalte, „welche Kosten der Stadt tatsächlich entstanden sind, mit welchem Prozentsatz der Gemeindeanteil festzusetzen ist und in welchem Interesse die Arbeiten auf einmal ausgeführt wurden.“ Der Stadtrechtsausschuss hat nun über die beantragte Aufhebung der Bescheide von 2014 und 2016 zu beschließen. Dabei soll geprüft werden, ob in einem Fall eine Gartenfläche von 1600 Quadratmetern beitragspflichtig ist. Die Entscheidung geht den Beteiligten schriftlich zu. |le

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