Speyer RHEINPFALZ Plus Artikel Messer, Drohungen, Gewalt: Jugendstrafe für Speyerer

Mehrere Vorwürfe wurden einem 17-Jährigen zur Last gelegt.
Mehrere Vorwürfe wurden einem 17-Jährigen zur Last gelegt.

Wegen Vorwürfen von schwerer räuberischer Erpressung bis zu gefährlicher Körperverletzung musste sich ein 17-Jähriger aus Speyer vor dem Jugendschöffengericht verantworten.

In einem Fall soll eine schwere räuberische Erpressung vollendet worden sein, in einem anderen sei es beim Versuch geblieben. So lautet die Anklage gegen einen 17-Jährigen, der in dieser Woche vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts stand. Hinzu kamen zwei Körperverletzungsdelikte.

Der junge Mann hatte demnach im September 2024 eine körperliche Auseinandersetzung mit seinem Bruder. Als der Vater versuchte, den Streit zu schlichten, stach ihn der Angeklagte laut Anklage mit einem kleinen Messer in die Hand und verletzte ihn. Anschließend soll er seine Mutter aufgefordert haben, ihm 1000 Euro zu geben. Bekomme er das Geld nicht, werde er seinen Bruder umbringen. Offenbar hatte die Familie die Polizei eingeschaltet, denn bei der vermeintlichen Übergabe des Geldes wurde der heute 17-Jährige festgenommen.

Mit dem Klappmesser „Spritgeld“ erpressen wollen

Im November 2024 folgte der nächste Vorfall. Zusammen mit einem Mittäter, gegen den in einem getrennten Verfahren ermittelt wird, forderte er laut Anklage mehrere Geschädigte unter einem fadenscheinigen Vorwand auf, ihm „Spritgeld“ zu geben. Dabei habe er ihnen ein Klappmesser vorgehalten.

Einer der insgesamt drei Geschädigten habe dem Speyerer daraufhin fünf Euro gegeben. Damit sei der Angeklagte jedoch nicht einverstanden gewesen. Unter Verwendung seines Messers habe er einem anderen Geschädigten eine Ohrfeige gegeben und ihn mit der Faust geschlagen, so die Ermittler. Nachdem sich auch der Dritte geweigert hatte, etwas von Wert herauszugeben, und die drei zudem angekündigt hätten, die Polizei zu rufen, „trollten sich“, wie es in der Anklage heißt, die beiden Angreifer.

Der Jugendliche gestand in der wegen seines Alters nicht öffentlichen Verhandlung alle ihm zur Last gelegten Taten. Wie das Gericht mitteilte, ging es in den Plädoyers vor allem um mögliche „schädliche Neigungen“, deren Vorliegen gesetzliche Voraussetzung für die Verhängung einer Jugendstrafe ist. Verteidiger Jens Miller beantragte im Hinblick auf nicht mit Sicherheit festgestellte schädliche Neigungen, eine Jugendstrafe zur Bewährung auszusetzen. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Jugendstrafe von zehn Monaten und erklärte sich mit einer Bewährungsauflage einverstanden. Diesem Antrag folgte das Gericht in seinem Urteil.

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