Speyer
Lockdown-Kontrollen: Diskussion um Blumengeschäft
Die überprüften Geschäfte haben sich laut Stadt an die Regeln gehalten. „Es ist offenbar angekommen, was erlaubt ist“, so Sprecherin Lisa Eschenbach. Ein Unterschied zum Frühjahr ist, dass Geschäfte mit gemischtem Sortiment in Gänze öffnen dürfen, wenn das Hauptsortiment zum täglichen Bedarf gehört. Bei Drogerie Müller durfte man deshalb etwa auch in den ersten Stock fahren und Spielzeug kaufen.
Für Verärgerung hat diese Regel im Bereich Blumenhandel gesorgt. Blumengeschäfte waren ordnungsgemäß dicht, aber im E-Center in der Auestraße durfte ein Geschäft in der Mall Blumen verkaufen. „Hier wird mit zweierlei Maß gemessen“, beschwerte sich Brigitte Jast, Inhaberin eines Blumenhauses in der Landwehrstraße. Die Stadt prüfte, diskutierte – und ließ das Geschäft im E-Center offen. Begründung: „Es läuft über dieselbe Gewerbeanmeldung wie das übergeordnete Geschäft und stellt somit keine selbstständige Gewerbeeinheit dar.“
Einheitliche Regelung gefordert
Ärger über Ungleichbehandlung auch in der Fahrschul-Branche: In Rheinland-Pfalz müsse sie großteils schließen, in Baden-Württemberg nicht, so der Speyerer Betriebsinhaber Thomas Adam. Er fordert eine bundesweite Regelung. Er müsse 37 Prüfungstermine absagen.
Bei den Ordnungsamtskontrollen würden jetzt stets die verschiedenen Aspekte der Corona-Allgemeinverfügung beachtet, so die Stadt. Für Maskenpflicht-Verstöße seien zwischen 18. November und 15. Dezember 309 mündliche Verwarnungen erteilt sowie 166 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden. Wegen der nächtlichen Ausgangssperre seien zwischen 11. und 14. Dezember 62 Personen kontrolliert und neun Verstöße angezeigt worden.
