Speyer Landnotizen: Verhandlungstermin wird verschoben

Placeholder-Image

Der ursprünglich für September angesetzte Termin für die Verhandlung über eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Unterführungsbau in Berghausen ist verschoben worden: Verhandelt wird nun am Montag, 16. November, 11.45 Uhr, am Verwaltungsgericht in Neustadt. Eine Grundstückseigentümerin hatte beim Gericht gegen den im September 2014 erlassenen Planfeststellungsbeschluss für die Beseitigung des Bahnübergangs in Berghausen geklagt. Wie mehrfach berichtet, soll der Bahnübergang unter die Erde gelegt werden: Die Autos sollen künftig durch eine Unterführung fahren. Im Rhein-Pfalz-Kreis sollen bis 2020 gleich zwei Bahnübergänge beseitigt und dort Unterführungen gebaut werden. Neben Berghausen steht auch noch ein Unterführungsbau in Schifferstadt an. Zunächst standen die Arbeiten in Römerberg in der Prioritätenliste oben. Schifferstadt sollte erst danach in Angriff genommen werden. Die Römerberger Klage verzögert das Ganze. Weil in Schifferstadt dagegen Baurecht vorliegt, sollen die Arbeiten vorgezogen werden. (snr) Der Speyerer Anwalt Eric Geppert, der eine von der Ortsgemeinde Schwegenheim gekündigte Erzieherin vor dem Arbeitsgericht Landau vertreten hat, widerspricht dem Schwegenheimer Ortsbürgermeister Peter Goldschmidt (SPD). Dieser hatte, wie vergangene Woche berichtet, Wert auf die Feststellung gelegt, dass es sich bei dem Geld, das die Gemeinde der Frau zahlen wird, um einen sogenannten „Nachteilsausgleich“ handle. Rechtsanwalt Geppert sagt, das stimme nicht. Es handle sich um eine Abfindung: „Der Wortlaut des Vergleichs ist, dass sich die Ortsgemeinde verpflichtet, an die Klägerin als Ausgleich für den Verlust des sozialen Besitzstands eine Abfindung zu zahlen. Damit war allein schon mit dem Wortlaut eindeutig eine Abfindungszahlung gemeint und keinesfalls ein sogenannter Nachteilsausgleich.“ Der Vergleich habe auf einem Vorschlag des Gerichts beruht. „Bei der Bemessung der Abfindung erwog das Gericht unter anderem, dass die Klägerin die so genannte Faustformel (halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr) erhalten sollte, jedoch aufgrund ihres Anschlussarbeitsverhältnisses auch die Gehaltseinbußen kompensiert werden sollten“, so Geppert. (rhp)

x