Speyer RHEINPFALZ Plus Artikel Land hilft Speyer im Kampf gegen die Wohnungsnot

In Speyer zu selten zu sehen: Mietangebote für Wohnungen.
In Speyer zu selten zu sehen: Mietangebote für Wohnungen.

Rheinland-Pfalz war fix. Als eines der ersten Bundesländer hat es das 2021 beschlossene Baulandmobilisierungsgesetz des Bundes in eine Landesverordnung umgesetzt. Sie soll Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt erleichtern, Bauland zu schaffen. Sie gilt zunächst nur für Landau, Ludwigshafen, Mainz, Trier – und Speyer.

Das Land war so fix, dass die Stadt Speyer nun erst prüfen muss, welche Möglichkeiten ihr die neue Verordnung eröffnet. Sie könne sich noch nicht zu ihren Plänen äußern; Ende Februar oder Anfang März will sie mehr wissen. Die Landesregierung hat Speyer auf die Liste genommen, weil ein Gutachten einen angespannten Wohnungsmarkt in der Stadt festgestellt hat, wie eine Sprecherin des Finanzministeriums auf Anfrage sagt. Die gemessenen Kriterien dabei seien „im Wesentlichen die hohe Mietbelastungs- und niedrige Leerstandsquote“ gewesen.

Speyer soll laut Land künftig vor allem drei Möglichkeiten erhalten:

- Die Stadt kann eine Satzung erlassen, die ihr ein Vorkaufsrecht für unbebaute oder für brachliegende Grundstücke gewährt, wenn diese innerhalb eines Bebauungsplans liegen und vorwiegend mit Wohngebäuden bebaut werden können. „Dabei gilt ein Grundstück auch dann als unbebaut, wenn es lediglich mit einer Einfriedung oder zu erkennbar vorläufigen Zwecken bebaut ist“, erläutert die Sprecherin.

- Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans für Wohngebiete kann die Kommune Eigentümer eines Grundstücks verpflichten, dieses innerhalb einer Frist mit einer bestimmten Anzahl an Wohneinheiten zu bebauen. Bebauungspläne gelten jedoch nicht im gesamten Stadtgebiet, sondern grob gesagt ungefähr nur in der Hälfte.

- Wenn die Stadt dies will, sind laut Finanzministerium auch „im Einzelfall“ Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans möglich. Bedingungen: dies muss „zugunsten des Wohnungsbaus“ erfolgen, die nachbarlichen Interessen und öffentlichen Belange müssen „gewürdigt“ werden.

Anderen Kommunen als den fünf Städten stehen die drei Instrumente laut Ministerium nicht zur Verfügung. Hoffnung der Initiatoren ist es, mit ihnen „der in diesen Gebieten besonders bestehenden Wohnungsnot wirksam zu begegnen“. Ökologische Belange sehen sie von zusätzlichem Bauland nicht beeinträchtigt, denn diese seien ja bereits bei der Bauleitplanung, bei der die Bebauungspläne zustande gekommen sind, berücksichtigt worden.

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