Dudenhofen
Kritik an Tempo-30-Regelung entlang der B39-Baustelle
Roland Freimuth aus Hanhofen fährt täglich durch die Baustelle entlang der B39 in Dudenhofen. Dort werden seit Januar die Lärmschutzwände auf beiden Seiten der Straße erneuert. Verkehrsteilnehmer, die aus Richtung Neustadt kommen, werden durch Dudenhofen geleitet. Der Verkehr aus Richtung Speyer kann hingegen auf der Bundesstraße bleiben. Auf dem einspurigen Abschnitt gilt Tempo 30. „Ist Tempo 30 nicht ein wenig übertrieben?“, fragt sich Freimuth. „Tagsüber, wenn die Bauarbeiten stattfinden, also auch zum Schutz der Bauarbeiter, ist Tempo 30 durchaus vertretbar“, findet er. Ob es aber auch zu Zeiten, in denen dort nicht gearbeitet wird, sinnvoll ist – beispielsweise spät abends – zieht er in Zweifel.
Grundsätzlich seien Baustellen besondere Stellen im Verkehrsraum, die eine erhöhte Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer erfordern, teilt der Landesbetrieb Mobilität (LBM) auf RHEINPFALZ-Anfrage bezüglich der Kritik mit. Das gelte nicht nur, während Arbeiter dort tätig seien, sondern so lange, wie die Baustellen in die normale Verkehrsführung eingriffen – also rund um die Uhr. Aufgabe der Straßenbaubehörde sei, für größtmögliche Sicherheit im Verkehrsraum zu sorgen – zum Schutz der Verkehrsteilnehmenden, aber auch der auf der Baustelle arbeitenden Handwerker. Im Fall der Baustelle an den Lärmschutzwänden der B39 in Dudenhofen sei zudem über einen längeren Zeitraum während der Bauarbeiten der Lärmschutz für die Anwohner nicht gewährleistet, weil die alten Schutzelemente abgebaut seien, die neuen aber noch nicht stehen. „Auch hierfür ist die Anordnung von Tempo 30 im Zuge der Baustelle wichtig und richtig“, erklärt der LBM.
Außer das Tempolimit beschäftigt Freimuth auch der Stand der Bauarbeiten: „Die ersten Straßenrand-Befestigungen scheinen fertig zu sein. Werden die Wassereinläufe noch mit Gitter versehen?“, fragt er. Die Bauarbeiten im ersten Bauabschnitt liefen noch, näherten sich aber dem Ende, sodass eine Umstellung auf den nächsten Bauabschnitt demnächst erfolgen kann, teilt der LBM mit. „Fehlende Gitterroste werden bis dahin selbstverständlich montiert sein“, ergänzt die Behörde.