Speyer
Keine Kulanz für Sanitäterin im Einsatz: Strafe für Parkverstoß bleibt
Die Speyererin ist sauer. Sie arbeitet seit 30 Jahren als Notfallsanitäterin im Rettungsdienst und hat zuletzt in ihrer Heimatstadt eine schlechte Erfahrung gemacht. Es ging um einen möglichen beruflichen Neuanfang bei den Johannitern in Speyer, mit denen die Frau im Januar einen Probearbeitstag vereinbart hatte. Ihren Dienst sollte sie bei deren Wache im ehemaligen Stiftungskrankenhaus antreten. Sie kam nach eigenem Bekunden etwas knapp für den Dienstantritt morgens um 6 Uhr und stellte ihr Auto ohne Ticket kurzfristig in der Spitalgasse ab, da ihr die Mitarbeiterparkplätze noch nicht bekannt gewesen seien: „Es war ausdrücklich vorgesehen, das Fahrzeug nach Rücksprache mit den Kolleginnen und Kollegen unmittelbar umzuparken.“
Allerdings: Noch bevor dies möglich war, erfolgte der Frau zufolge die Alarmierung zu einem schweren Verkehrsunfall auf der B9 – da gibt es im Rettungsdienst kein Vertun, es muss schnell ausgerückt werden. „Im Verlauf des Tages folgten weitere Einsätze, sodass faktisch keine Möglichkeit mehr bestand, zum Fahrzeug zurückzukehren.“ Die Folge war nicht unbedingt überraschend: Nach Dienstende entdeckte die Rettungssanitäterin ein „Knöllchen“ an ihrem Fahrzeug.
„Außergewöhnliche Situation“
Negativ überrascht habe sie jedoch, dass auch nach Schilderung ihres konkreten Falls bei der Stadtverwaltung keine Bereitschaft bestanden habe, aus Kulanzgründen auf eine Bestrafung zu verzichten. Sie habe sich der Behörde ausführlich erklärt und um eine entgegenkommende Einzelfallentscheidung gebeten, so die Frau. „Dabei ging es ausdrücklich nicht darum, Verkehrsregeln grundsätzlich infrage zu stellen, sondern um eine außergewöhnliche Einsatzsituation im Rahmen einer Tätigkeit im Rettungsdienst“, betont sie.
Früher wurden derartige Ausnahmefälle häufig pragmatisch und mit Augenmaß gelöst. Heute scheint selbst in offensichtlich nachvollziehbaren Situationen keinerlei Spielraum mehr vorgesehen zu sein.
Es gehe ihr auch ums Prinzip, sagt die Rettungssanitäterin: „Wir sprechen gesellschaftlich ständig über Personalmangel im Rettungsdienst, über Überlastung, fehlende Motivation und mangelnde Wertschätzung gegenüber Einsatzkräften. Gleichzeitig erleben Menschen, die weiterhin bereit sind, diese verantwortungsvolle Arbeit auszuüben, in konkreten Situationen einen Umgang, der aus meiner Sicht das genaue Gegenteil vermittelt.“ Sie sei am besagten Tag schließlich „nicht Schuhe kaufen gewesen“, betont sie.
Auch der Fortgang der Sache habe sie in ihrem Entschluss gestärkt, die Sache öffentlich zu machen, so die Frau, deren Name der Redaktion bekannt ist: Ihr sei auf Nachfrage erwidert worden, dass der Bescheid rechtskräftig sei, „alles genügend erläutert“ sei und gegebenfalls Erzwingungshaft drohe, sollte sie die durch Gebühren auf 56,50 Euro angewachsene Rechnung nicht begleichen. „Früher wurden derartige Ausnahmefälle häufig pragmatisch und mit Augenmaß gelöst. Heute scheint selbst in offensichtlich nachvollziehbaren Situationen keinerlei Spielraum mehr vorgesehen zu sein“, bedauert sie.
„Rechtsweg offen“
Die Stadtverwaltung äußert sich auf Anfrage nicht zu dem konkreten Fall. Sie begründet das mit dem Datenschutz und der Pflicht zur Wahrung von Persönlichkeitsrechten. Allgemein gelte: „Im Rahmen eines Bußgeldverfahrens haben Betroffene die Möglichkeit, ihre Sicht der Dinge darzulegen.“ Die zuständige Bußgeldstelle wäge dann unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben ab. „Sofern Betroffene mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind, steht der vorgesehene Rechtsweg offen.“ Die betroffene Speyererin sagt, in ihrem Fall sei dafür eine Frist abgelaufen gewesen.
Die Frage, ob sie bei Parkverstößen Ausnahmen für Rettungskräfte im Einsatz macht, beantwortet die Verwaltung nicht mit einem Ja oder einem nein. Grundsätzlich hätten Einsatzkräfte auch im Fall einer Alarmierung die geltenden Verkehrs- und Parkregelungen zu beachten. „Soweit im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, werden diese im jeweiligen Verfahren geprüft“, umschreibt eine Verwaltungssprecherin das Hintertürchen, das sich im konkreten Fall nicht geöffnet hat. Außerdem verweist sie auf den Grundsatz der Gleichbehandlung.