Speyer
Keine Chance vor Gericht: Doppelter Frust nach Fällungen in Feuerbachpark
Die Argumente sind nicht neu: Die Stadt will den Feuerbachpark umgestalten und betont, kein Grün leichtfertig zu entfernen. Verkehrssicherheit, Baumgesundheit sowie ökologische und stadtplanerische Gesichtspunkte seien für sie entscheidend. Die Folge waren weitreichende Rückschnitte im Februar, die bei einigen Bürgern auf Widerspruch stießen. Gärtnermeister Wolfgang Germann ist einer der Kritiker. Er hatte gegen die Arbeiten einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht. Der Umgang damit ist für ihn ein weiterer Grund zum Ärgern.
Es ging schon mit den Möglichkeiten los, den Widerspruch bei den Richtern in Neustadt zu platzieren: Mit einer normalen E-Mail ist das nicht möglich. Anders sähe es per Fax aus, aber das habe er nicht, so Germann – der deshalb am 24. Februar an die Weinstraße fuhr. „Die freundliche Mitarbeiterin hat per Nachfrage alles aufgenommen, danach habe ich nie wieder etwas vom Gericht gehört“, berichtete er drei Tage später. Da war es im Prinzip auch schon zu spät, weil die Fällungen und Rückschnitte so gut wie fertig waren. Sie müssen schließlich vor 1. März, dem Beginn der Vegetationsperiode, abgeschlossen sein.
„Rettung“ gescheitert
„Ich wollte zumindest den halben Park noch retten“, sagt Germann traurig. Bevor dort Axt, Säge und Häcksler angesetzt waren, hatte sich jedoch kein Richter mit seinen Argumenten befasst. Auf RHEINPFALZ-Anfrage gab es am 26. Februar vom Verwaltungsgericht die Einschätzung, Germann könnte nicht antragsbefugt sein. Der Stadt als Verfahrensgegnerin wurde Zeit bis zum 3. März für eine Stellungnahme eingeräumt. Die Zeit lief, das Grün kam weg. Am 1. März ging bei Germann ein Schreiben des Verwaltungsgerichts ein, in dem er über den Verfahrensstand und die Zweifel an seiner Antragsbefugnis unterrichtet wird.
Inzwischen hat der Speyerer Rentner auch die städtische Argumentation vorliegen, in der darauf verwiesen wird, dass er 850 Meter vom Feuerbachpark entfernt wohne. Er sei damit nicht „in seinen eigenen Rechten“ verletzt, so auch die Vermutung des Gerichts. „Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, ist die Klage nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, durch den Verwaltungsakt oder seine Ablehnung oder Unterlassung in seinen Rechten verletzt zu sein“, steht in der Verwaltungsgerichtsordnung.
Klimakrise als Hintergrund
Bei dem Punkt wird Naturschützer Germann richtig ärgerlich. „Wir stehen vor einer planetaren Klimakrise“, setzt er an. Wenn in Speyer innerstädtisches Grün wegkomme, betreffe ihn das auch 850 Meter entfernt. „Es geht um die Sauerstoffproduktion. Und viele Vögel sind weg.“ Er kommt aus dem Kopfschütteln nicht heraus. Aus seiner Sicht seien viele fachliche Fehler begangen worden. 21.000 Pflanzen, gepflanzt, selbstausgesät oder Ausläufer bildend, sind nach seiner Rechnung abgeschnitten, darunter 490 Gehölze inklusive Bäumen mit bis zu 31 Zentimeter Durchmesser. Viele Stummel seien dabei noch gar nicht tot: „Circa 70 Prozent der Gehölze leben noch und wären in circa vier Monaten neu begrünt.“
Für den Gärtner, der immer wieder vor Ort war und auch kritische Schilder aufgehängt hat, ist das schon eine bittere Bilanz. Dazu passt für ihn, dass das Gericht nicht in der Sache entschieden hat. Germann hat inzwischen seinen Antrag zurückgenommen: „Da alle Bäume und Sträucher, bis auf ganz wenige Ausnahmen, gefällt sind, erübrigt sich der Klageweg“, schreibt er am 3. März. Am 7. März ist der nächste Brief vom Gericht da: Verfahren eingestellt, Antragssteller trägt die Kosten des Verfahrens, Wert des Streitgegenstands auf 2500 Euro festgesetzt.
Kosten trägt der Antragsteller
Gerichtssprecher Hanno Gorius erklärt auf Anfrage, dass die Kosten nicht in Höhe des Streitgegenstands anfielen, sondern anders berechnet würden. Nach RHEINPFALZ-Informationen müssten bei diesem Streitwert eigentlich 357 Euro entrichtet werden, Germann dürfte wegen der Rücknahme des Antrags jedoch mit einem Drittel davonkommen, also 119 Euro. Wie ein Eilantrag beim Gericht eingereicht werden kann, bestimmt laut Gorius die Verwaltungsgerichtsordnung – und die lasse nicht nur Fax und persönliche Vorsprache zu, sondern auch Briefform, ein Nutzerkonto nach dem Online-Zugangsgesetz oder eine E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur.
„Eigentlich würde ich am Gericht gerne weitergehen“, sagt Germann. Aus Rücksicht auf seine Frau verzichte er jedoch darauf. Mit dem Thema Feuerbachpark – und dem Stadtgrün in Speyer generell – ist er noch nicht fertig, daran lässt er keine Zweifel. Er hat schon das nächste Schild angefertigt und mit seiner Künstler-Signatur „Woge“ unterzeichnet, das er an der Klima-Oase am Domplatz anbringen will. „Bitte besuchen Sie auch unsere Klimainsel Feuerbachpark“, steht darauf. Germann flüchtet sich in Sarkasmus.