Speyer „Keine Beweise für strafbare Untreue“

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Wie mehrfach berichtet, hatte in einem der RHEINPFALZ vorliegenden Revisionsbericht der Sparkasse gestanden, dass der objektive Tatbestand der Untreue zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kreditvertrags im Jahr 2013 erfüllt gewesen sein soll. Die damals noch minderjährige Tochter des zu diesem Zeitpunkt stellvertretenden Sparkassen-Verwaltungsratsmitglieds und CDU-Landtagsabgeordneten Axel Wilke hatte einen Vertrag über 100.000 Euro abgeschlossen. Wilke hat mittlerweile, wie mehrfach berichtet, die Summe beglichen. Der Vorwurf hatte gelautet, dass die beiden Vorstände der damaligen Kreis- und Stadtsparkasse Speyer, der Rechtsvorgängerin der Sparkasse Vorderpfalz, „trotz Kenntnis von der Erforderlichkeit“, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, darauf verzichtet hätten, „eine Genehmigung des Familiengerichtes zum Vertragsschluss“ mit der Minderjährigen einzuholen. „Insoweit stand im Raum, dass der Rückforderungsanspruch der Sparkasse Vorderpfalz in Höhe des bis zum Eintritt der Volljährigkeit verfügten Teilbetrages durch die Sparkasse nicht hätte geltend gemacht werden können.“ Zudem hat die Staatsanwaltschaft ermittelt, ob die Kreditnehmerin in strafbarer Weise Sonderkonditionen erhalten habe. Dies wurde ebenfalls im internen Sparkassenbericht thematisiert. „Die Ermittlungen haben keine Beweise für eine strafbare Untreue zum Nachteil der Kreis- und Stadtsparkasse Speyer erbracht. Untreue setzt die vorsätzliche Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht und die vorsätzliche Verursachung eines Vermögensnachteils voraus“, lautet die Einschätzung der Ermittler. Zwar hätten die die Beschuldigten im Hinblick auf die damals kurz bevorstehende Volljährigkeit der Kreditnehmerin bewusst auf die Einholung der Genehmigung des Gerichts verzichtet. „Nach den Ermittlungen liegen jedoch keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beschuldigten den Eintritt einer Vermögensgefährdung oder gar eines Vermögensschadens der Kreis- und Stadtsparkasse Speyer für möglich hielten“, so die Staatsanwaltschaft. Sprich, die Vorstände gingen nicht davon aus, dass die Tochter den Kredit nicht zurückzahlt oder ihre Eltern, die gebürgt haben, notfalls dafür nicht haften würden. Zu den Kreditkonditionen teilte die Staatsanwaltschaft mit, „dass hierdurch weder eine Vermögenbetreuungspflicht verletzt noch ein Schaden verursacht wurde“. Die Sparkasse Vorderpfalz sieht sich in ihrer Einschätzung bestätigt, dass zwar Fehler gemacht, aber keine Straftaten begangen wurden. Tino Heinken, Leiter des Vorstandsstabs, gestern auf Anfrage: „Bereits ein von uns beauftragtes externes Rechtsgutachten kam seinerzeit zu dem Ergebnis, dass bei der Vergabe des Organkredites nicht von strafbarem Verhalten auszugehen sei.“ Die Ermittlungsergebnisse seien in der Ludwigshafener Bankzentrale so erwartet und „mit Erleichterung zur Kenntnis genommen“ worden. Hinsichtlich der Ermittlungen wegen der Herausgabe interner Unterlagen an die Presse, zu der es eine Strafanzeige der Sparkasse gegeben hatte, teilte Heinken mit, dass die Ermittlungen eingestellt worden seien. Die Suche sei ergebnislos verlaufen. Wilke zeigte sich auf Anfrage erleichtert: „Ich freue mich zunächst einmal für die Vorstandsmitglieder, ich freue mich aber auch für mich.“ Den Vorteil der ungerechtfertigten Vorteilsgewährung, der ihn tief getroffen habe, sieht er „zu 100 Prozent ausgeräumt“. Er hatte nach Aufnahme der Ermittlungen seine Kandidatur für die Landtagswahl im März aufgegeben. Die Forderungen der SPD, seine Ämter sofort niederzulegen, hätten sich jetzt als unberechtigt erwiesen. „Ich freue mich, meine Arbeit in Mainz nun unbelastet bis zum Ende der Wahlperiode fortsetzen zu können.“ (ccd/pse)

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