Speyer Kehrtwende im Tötungsdelikt „Thai Orchidé“

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Vor wenigen Monaten hatte die Polizei einen Verdächtigen verhaftet und auf einen Durchbruch gehofft, jetzt musste er wieder freigelassen werden.

Die Anteilnahme war groß gewesen nach der grausamen Tat vor gut zwei Jahren. Eine 57-jährige Bedienstete der bis in die Morgenstunden geöffneten Gaststätte in der Roßmarktstraße war morgens vom Pächter an ihrem Arbeitsplatz erstochen aufgefunden worden. Zahlreiche Bekannte kondolierten in den Folgetagen, stellten Kerzen ab. Es gab mehrere Hinweise und 60 Spuren, die Ermittlungen zogen sich lange hin. Nach einem Durchbruch sah es aus, als im Juni 2014 ein 42-Jähriger aus dem Rhein-Pfalz-Kreis in seiner Wohnung verhaftet wurde und als dringend tatverdächtig in Haft kam. Er ist nun wieder auf freiem Fuß. Das Oberlandesgericht habe den Haftbefehl aufgehoben, sagte Hubert Ströber, Leitender Oberstaatsanwalt in Frankenthal, auf Anfrage. Der Tatverdacht sei in der Bewertung der Zweibrücker Richter nicht ausreichend. Für die Ermittler bei Polizei und Staatsanwaltschaft bleibe die Bluttat somit ein sehr schwieriger Fall. Die Ermittler hatten geglaubt, dem 42-Jährigen und einem 49-Jährigen aus Speyer, der im Juli wegen Schüssen auf die Wirtsleute des Geflügelzuchtvereins Dudenhofen verurteilt wurde und in Haft ist, die Tat nachweisen zu können. Das Landgericht Frankenthal hatte nach der Anklage den Haftbefehl erlassen, der jetzt aber gekippt wurde. Ströber führt die beiden Männer dennoch weiterhin als Beschuldigte. „Die Polizei ist jetzt mit weiteren Ermittlungen beauftragt. Wir müssen prüfen, ob sich für die Beweislage daraus neue Aspekte gewinnen lassen“, so Ströber. Er stehe dann vor den Alternativen einer abermaligen Anklage oder einer Einstellung des Verfahrens. Zum Hintergrund des Tatverdachts sagt der Oberstaatsanwalt ebenso wenig wie zum weiteren Zeithorizont für die Ermittlungen. Direkt nach der Tat hatten sich die Ermittler sehr zugeknöpft gegeben. Einige Wochen später hatten sie veröffentlicht, dass in der Tatnacht mehrere Spielautomaten im Lokal aufgebrochen worden seien und die Täter deshalb über größere Bargeld-Mengen verfügen könnten. Im Verfahren gegen den 49-Jährigen am Landgericht wegen des bewaffneten Raubüberfalls in Dudenhofen war bekannt geworden, dass es bei ihm eine Wohnungsdurchsuchung im Zusammenhang mit dem Fall „Thai Orchidé“ gegeben hatte. Das Urteil gegen den Speyerer, der für die Schüsse und den Diebstahl in Dudenhofen zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt worden ist, ist laut Ströber bislang nicht rechtskräftig. Er werde aktuell vom Bundesgerichtshof als höchster Instanz geprüft.

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