Speyer Integrationskurse: Stadtverwaltung Speyer kritisiert Einschränkungen
Die Stadt in Speyer kritisiert die aktuellen Einschränkungen bei Integrationskursen. Damit stünden die Integration von Flüchtlingen und Angebote in Speyer auf der Kippe, teilt die Verwaltung mit.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) setzt laut Stadt-Mitteilung derzeit auf Anweisung des Bundesministeriums des Inneren die Bearbeitung von Anträgen auf Teilnahme an Integrationskursen aus, die nicht verpflichtend sind. Das betreffe insbesondere Asylsuchende im laufenden Verfahren, Geduldete sowie geflüchtete Personen aus der Ukraine. „Die Stadt Speyer kritisiert diese Einschränkung scharf“, heißt es in der Mitteilung. Sie fordert, Anträge ab sofort wieder zu bearbeiten. Integrationskurse seien für Geflüchtete und Asylsuchende entscheidend, um Deutsch zu lernen und erfolgreich in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Aktuell werde der Zugang für die genannten Gruppen effektiv verhindert, obwohl die Finanzmittel für die Kurse erhöht worden seien.
„Sprache und Bildung sind die Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe. Wer den Zugang zu Integrationskursen blockiert, verletzt die Würde der Betroffenen und untergräbt die Prinzipien unserer Demokratie“, wird Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler (SPD) zitiert. Das Recht auf Bildung ist ein fundamentales Menschenrecht, betont sie und verweist unter anderem auf Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948.
Unter der vorherigen Bundesregierung sei der Zugang zu Integrationskursen gezielt ausgeweitet worden, was zu Rekordteilnahmezahlen und nachweisbaren Fortschritten bei der Integration geführt habe. Aufgrund der aktuellen Maßnahme stünden Kurse, die in Speyer für Ende Februar, März sowie Mai geplant waren, auf der Kippe. „Die Zahl der Teilnehmenden ist voraussichtlich zu gering, wodurch Verschiebungen oder Absagen drohen“, so die Stadt. Selbstzahler könnten weiter teilnehmen, müssten jedoch mit höheren Kursgebühren rechnen, um die Kosten zu decken – viele wären hiervon ausgeschlossen. Kursleitern drohten Zwangspausen, alternative Tätigkeiten oder im schlimmsten Fall Entlassungen.