Stadtgeschichte(n) RHEINPFALZ Plus Artikel Hexenverbrennung gab es auch in Speyer

Aus der Luft: Im Bereich des Domhofs – zwischen Dom und Dreifaltigkeitskirche – befand sich von 1527 bis 1689 das Reichskammerge
Aus der Luft: Im Bereich des Domhofs – zwischen Dom und Dreifaltigkeitskirche – befand sich von 1527 bis 1689 das Reichskammergericht.

Am 25. Januar hat er sich mal wieder gejährt, der einzige bekannte Fall von Hexenverbrennung in Speyer aus dem Jahr 1581. Rund 100 Jahre zuvor wurde in der Domstadt ein unheilvolles Buch gedruckt, das der Verurteilung vieler Frauen durch sogenannte Hexenrichter den Boden bereitete.

Im Dezember 1486 ging in Speyer ein unheilvolles Buch in Druck. Der Inquisitor Heinrich Kramer hatte systematisch Argumente zusammengetragen, die die Hexenverfolgung rechtfertigten. In seinem Buch, übersetzt „Hexenhammer“, spitzte er die Problematik auf Frauen zu, die besonders leicht vom Teufel verführbar seien und schnell vom Glauben abfielen. Kramer war überzeugt davon, dass weltliche Gerichte das Verbrechen der Hexerei angemessen sühnen müssen. Der Hexenwahn machte dabei auch vor den Toren Speyers nicht Halt. Damals glaubten die Menschen an Zauberei, konnten sich viele Dinge in ihrer Umwelt nicht erklären. Sie waren davon überzeugt, dass es Menschen mit magischen Kräften gibt. Diese Zaubermacht wurde als etwas Unheimliches empfunden.

Am 25. Januar 1581 ist „Barbara Hans Kölers bürgers weib eine zauberin verbrennedt wordenn“. So steht es im amtlichen Protokoll jener Tage. In Speyer war es der einzige Hexenprozess mit tödlichem Ausgang. Dennoch befasste sich das in Speyer ansässige Reichskammergericht mit vermeintlichen Hexen und deren Verfolgung. In die oft auch erfolgreiche Revision gingen fast immer die Verwandten der Beschuldigten, die in aller Regel Verfahrensfehler vortrugen.

Auch Fürsten wandten sich an das Reichskammergericht. Einer von ihnen war Pfalzgraf Georg Johann von Valdenz. Er setzte sich etwa für eine seit 1576 in Wolfstein eingekerkerte und der Hexerei angeklagte Frau ein, die rund vier Jahre später freigesprochen wurde.

Schnelle Folter erlaubt

Etliche Frauen, die als Hexen angeklagt wurden, erlitten allerdings ein anderes Schicksal. In „Hexenprozessen“ durften die Indizien schwächer sein und die Folter schneller angewandt werden. Personen mit üblem Leumund, Jugendliche und sogar Kinder waren als Zeugen zugelassen. Die Angeklagten hatten in aller Regel keine Chance, dem Verderben zu entgehen. Wie dem Nachschlagewerk „Geschichte der Stadt Speyer“ zu entnehmen ist, wurden insbesondere Kräuterfrauen verurteilt, wenn deren aus Pflanzen hergestellte Medizin nicht wirkte.

Glück hatten einmal eine Speyerer Mutter und ihre Tochter. Sie waren der Hexerei angeklagt, die Tochter hatte zudem ein Geständnis abgelegt. Das Gericht ließ dieses jedoch überprüfen, das Verfahren endete mit einem Freispruch.

Mehr zum Thema
x