Speyer
Gezerre um Geld: Was Elon Musk und Onkel Dagobert mit Speyers Kitas zu tun haben
„Schon sehr kompliziert“: Marcus Wüstefeld, Leiter des Bischöflichen Rechtsamts Speyer, kann zwar ohne Luft zu holen erklären, wie Vereinbarungen zwischen Staat und Kirche aus dem 19. Jahrhundert im Grundgesetz weiterleben. Bei den rechtlichen Folgen des rheinland-pfälzischen Kita-Zukunftsgesetzes von 2021 tut er sich aber teilweise schwerer. Er lag damit in einer Sitzung des Stadtrechtsausschuss auf einer Wellenlänge mit Michael Stöckel, dem Leiter der städtischen Abteilung Kindertagesstätten, der an diesem Tag sein Verfahrensgegner war: „Das ist so was von komplex. Da hat der Gesetzgeber nicht nachvollziehbare Finten eingebaut.“
Auf der Grundlage des Kita-Gesetzes wird jedenfalls auch geregelt, wie viel Geld die öffentliche Hand privaten Kita-Trägern für ihre Leistungen erstattet. Dazu gehören in Speyer vor allem die Kirchen und die Diakonissen, die mit ihren Einrichtungen einen großen Anteil daran haben, dass die Rechtsansprüche auf Kita-Plätze in Speyer erfüllt werden können. Seit Jahren wird auf Landesebene schon darüber verhandelt, wie genau sich die beiden Seiten die Kosten teilen. Weil das Endergebnis immer noch aussteht, gilt eine Übergangsvereinbarung. Nach dieser heißt es für betriebsnotwendige Personalkosten meist: 99 Prozent Stadt mit Landeshilfe, 1 Prozent der jeweilige freie Träger.
Fehler bei der Abrechnung
So rechnete die Stadt für das Jahr 2022 auch das sogenannte Sozialraumbudget ab. Dahinter verbergen sich Kosten für Sozialarbeit in den Kitas, die über die reine Erziehungstätigkeit hinausgeht. Erst im Nachhinein fiel jedoch auf, dass die kirchliche Seite hätte 10 Prozent zahlen müssen. Denn Personalkosten sind nicht gleich Personalkosten – noch so eine juristische Spitzfindigkeit: Es gibt ein Speyerer Konzept zum Sozialraumbudget, das im städtischen Jugendhilfeausschuss beschlossen wurde. Darin stehen die 10 Prozent Trägeranteil für die Sozialraumarbeit. Das im Rathaus zu übersehen, war ein Fehler und hatte womöglich auch mit dem komplizierten Landesrecht zu tun, waren sich beide Seiten einig. Als der Fauxpas entdeckt wurde, brachte die Verwaltung im Februar einen Rückforderungsbescheid auf den Weg.
Bistumsjurist Wüstefeld sah gleich mehrere Fehler, weshalb dieser Bescheid nicht in Ordnung sei. Unter anderem werde die Kirche darin wie eine staatliche Stelle behandelt. „Für einen kirchlichen Rechtsträger gelten aber andere Maßstäbe“, sagte der Jurist. Er bekannte selbst, dass die Stadt mit einer anderen Begründung gute Chancen hätte, das Geld zurückzuerhalten. Daher werde er sich an höherer Stelle im Ordinariat dafür einsetzen, dass die kirchliche Seite nicht auf der Summe beharrt. Zusagen könne er das aber nicht – zumal er auch mit der evangelischen Seite darüber sprechen müsse, die sich mit der Stadt in einem ähnlichen Konflikt befinde.
Einigung angestrebt
„Wir wollen deswegen nicht zum Verwaltungsgericht laufen“, so Wüstefeld über das Verfahren. Die Neustadter Richter müssten entscheiden, falls die Entscheidung des Stadtrechtsausschusses nicht akzeptiert würde. Der Dompfarrei gehe es dabei durchaus ums Prinzip, weil sie sich auf einen städtischen Bescheid verlassen können müsse – und weil beide Seiten knapp bei Kasse seien. „Wir haben leider keinen Elon Musk hintendran“, scherzte Wüstefeld. „Oder keinen Dagobert.“ Die Stadt sei „zu 100 Prozent auf die Kirche als Kita-Träger angewiesen“, so Abteilungsleiter Stöckel.
In dieser Einigkeit kritisierten dann beide Widerspruchsgegner das Land: Die Rahmenvereinbarung zur Kostenaufteilung müsse endlich fertig werden. „Dieses Thema müsste wieder hochgespielt werden“, forderte Wüstefeld. Es sei kein Zustand, dass Träger finanziell in Vorleistung treten und in der Folge um die Erstattung bibbern müssten. Es habe deshalb schon Kirchengemeinden am Rande der Zahlungsfähigkeit gegeben. „Ich sage als Staatsbürger: Das ist eine totale Katastrophe“, schimpfte der Bistumsvertreter. Sein letzter Tipp betraf die Oberbürgermeisterin: Sie müsse in Mainz auf den Tisch klopfen. Formulierungsvorschlag: „So könnt ihr uns nicht im Regen stehen lassen.“