Speyer
Gewaltschutz von Speyerer Gericht: Betroffener atmet auf
„Anfangs haben wir uns gut verstanden“, sagt der 72-Jährige. Sein Hauptwohnsitz ist in der weiteren Umgebung der Domstadt, aber er hat nach eigenem Bekunden schon seit drei Jahrzehnten einen Zweitwohnsitz und einen Partner in Speyer, den er regelmäßig besucht. Das beschriebene gute Auskommen gab es zunächst mit der Schwester des Speyerers, die nebenan wohnt. Es sei schon lange vorbei. Zunächst trübten dem 72-Jährigen zufolge „ärgerliche Unfreundlichkeiten“ das Verhältnis, dann seit 2019 fünf Fälle, in denen Gewalt eine Rolle gespielt habe. Mehrfach musste die Polizei eingreifen. Er fühle sich bedroht durch die Frau, sagt der Akademiker.
Das hat inzwischen auch ein Gericht anerkannt: Seit Juli gibt es eine einstweilige Anordnung einer Familienrichterin des Amtsgerichts Speyer gegen die Frau. Seinem Antrag auf eine sogenannte Gewaltschutzanordnung sei – anders als bei einem ersten Versuch 2019 – stattgegeben worden, berichtet der 72-Jährige. Er fühle sich nun sicherer. Die Speyererin darf ihn nun nicht mehr anrufen, ansprechen, absichtlich treffen, bedrohen, verletzen oder demütigen. Verstößt sie nachweislich gegen die zunächst bis Ende Januar 2026 befristete Anordnung, drohen ihr ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise bis zu sechs Monate Ordnungshaft.
Es eskaliert im Juni
Der Beschluss des Gerichts nimmt auf einen Vorfall von Anfang Juli Bezug. Die Frau soll den Senior in einem Streit im alkoholisierten Zustand geschlagen und getreten haben. Zudem habe sie versucht, ihn vom Stuhl zu stoßen, und ihn bedroht: „Ich stech’ dich ab.“ Auch in der Vergangenheit habe es Gewalt gegeben, berichtet der Mann. Unter anderem habe die Frau die Tür der Wohnung seines Lebensgefährten und sein eigenes Auto beschädigt. Es habe aber auch eine Auseinandersetzung gegeben, in dem die Polizei dem 72-Jährigen einen Platzverweis erteilt habe – zu Unrecht, wie er meint. „Ich musste dann am Rhein auf einer Parkbank nächtigen.“
Auch wenn sich solche Fälle meist hinter verschlossenen Türen abspielen: In Sachen Häusliche Gewalt gibt es fast nichts, was es nicht gibt. Laut Kriminalstatistik der Polizeiinspektion Speyer steigen die Fallzahlen seit Jahren an – seit 2020 relativ stetig von damals 265 auf 366 Fälle im Jahr 2024. Wie die Ordnungshüter damit umgehen, hänge von den jeweiligen Umständen ab, sagt auf Anfrage Michael Appelt, stellvertretender Leiter der Polizeiinspektion. Meist würden Anzeigen aufgenommen, teilweise Aufenthaltsverbote erteilt. Dazu könnten im Nachgang Gewaltschutzverfügungen kommen: Sie müssten vom Opfer selbst beim zuständigen Gericht beantragt werden. Laut Appelt sind sie „in vielen Fällen ein probates Mittel, um weitere Kontakte durch den Partner zu unterbinden, da ein Verstoß gegen eine solche Verfügung als Straftatbestand gewertet wird“.
Dunkelziffer vermutet
Dass der Kriminalbeamte vom Partner spricht, hat damit zu tun, dass es sich in den meisten Fällen um Partnerschaftsgewalt handle. Die Polizei vermutet eine hohe Dunkelziffer. Wenn es zur Anzeige komme, sei der Täter aber meist bekannt und die Aufklärungsquote sehr hoch. Für 2024 wird sie in Speyer mit 99,5 Prozent ausgewiesen. Ob eine Gewaltschutzanordnung erlassen wird, steht wiederum auf einem anderen Blatt. Die Aussichten sind aber nicht schlecht, wie Hans-Jürgen Stricker, Direktor des Amtsgerichts, erklärt: „Die Anordnungsquote liegt bei mehr als 80 Prozent. Nur selten sind die Anträge zu unsubstantiiert oder es liegen formale Mängel vor.“
Beim Speyerer Gericht, das auch für Schifferstadt, Böhl-Iggelheim und die Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen zuständig ist, gingen laut Stricker im vorvergangenen Jahr 88 Anträge auf Gewaltschutzanordnungen ein. 2024 waren es dann 96 Anträge, im laufenden Jahr bis Ende August 64. In den meisten Fällen gehe es um Auseinandersetzungen innerhalb enger sozialer Beziehungen, vor allem zwischen aktuellen und ehemaligen Partnern. Seltener seien sogenannte Stalkingfälle, noch seltener Nachbarschaftsstreitigkeiten. Frauen, die wie im aktuellen Fall zum Schutz von Männern sanktioniert würden, hätten einen „äußerst geringen Anteil“.
Hält der Frieden?
Und hält der verordnete Frieden? Der 72-Jährige ist glücklich, weil in seinem Fall seither Ruhe herrscht: Er hoffe, dass diese nicht trügerisch ist. Richter Stricker berichtet hingegen allgemein, „dass sich einige Antragsgegner auch von einer gerichtlichen Anordnung nicht davon abhalten lassen“. Sie näherten sich dem Antragssteller zum Teil trotz der Verbote. Wenn das passiere, könne auf der Grundlage des ersten Beschlusses noch ein sogenannter Bestrafungsantrag gestellt werden. Dann würden auch schmerzhafte Ordnungsgelder verhängt: „Dies kommt durchaus vor. Auch darf der strafrechtliche Aspekt nicht übersehen werden“, betont Stricker.