Speyer Geständnisse hätten geholfen

Vor dem Jugendschöffengericht waren gestern zwei 21-Jährige angeklagt wegen mehrerer Diebstähle, versuchten Raubes, Beleidigung und Drohung. Der Eine wurde zu einer Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt, der Andere muss einen Jugendarrest von zwei Wochen verbüßen.
Der eine lebt in Speyer noch bei seinen Eltern. Seit wenigen Monaten ist er verheiratet und wartet auf die Zuteilung einer eigenen Wohnung.. Er hat weder Schulabschluss noch Ausbildung. Der andere wohnt im Rhein-Pfalz-Kreis und hat dort seit kurzem einen Job als ungelernter Arbeiter. Der Speyerer war angeklagt, am 13. Juli 2015 versucht zu haben, einem jungen Mann dessen teures Smartphone zu entreißen, wobei dieser auf den Boden fiel und Abschürfungen sowie Prellungen davon trug. Die Tat gelang nicht, weil der Angegriffene um Hilfe schrie und sich nach Kräften wehrte. Kurz darauf, am 22. Juli, soll er zwei Paar Turnschuhe in einem Geschäft entwendet haben und am gleichen Tag noch eine Jacke in der Postgalerie, wobei er gestellt wurde. Die Jacke fand man nicht, aber die Sportschuhe. Bei den Diebstählen soll auch ein Dritter involviert gewesen sein, der ebenfalls angeklagt war. Er erschien jedoch nicht zur Verhandlung. Sein Verfahren wurde abgetrennt, und zu seiner eigenen Verhandlung wird er nun von der Polizei vorgeführt. Der Speyerer und der Mann aus dem Rhein-Pfalz-Kreis waren weiter angeklagt, am 15. August 2015, als sie spät abends mit der S-Bahn von Speyer nach Schifferstadt fuhren, zwei Mädchen (15 und 17 Jahre) beleidigt („Stinkefinger“ gezeigt) und nonverbal bedroht zu haben. Der Verteidiger des Speyerers war Rechtsanwalt Rolf S. Weis, der des Mannes aus dem Rhein-Pfalz-Kreis Rechtsanwalt Marco Werther aus Landau. Die beiden jungen Männer leugneten jede Tatbeteiligung. Sie erzählten unglaubhafte Geschichten und verwickelten sich dabei immer wieder in Widersprüche. Mal war der Dritte, der nicht erschienen war, an allem Schuld und hatte die Sportschuhe in der Tasche versteckt, mal war überhaupt nichts passiert. Mit kaum hörbarer Stimme erklärte der Eine, warum er völlig unschuldig sei und von nichts wisse. Bei dem Andern wechselte eine Tasche an diesem Tag innerhalb von Stunden ständig den Besitzer, bis dann die Schuhe drin waren. Klarheit in das Geschehen brachten die Zeugenaussagen und die Videoaufzeichnungen aus den Geschäften. Schwer wog in der Beurteilung von Richter Hans-Jürgen Stricker der versuchte Raub des Iphone auch deshalb, weil der Geschädigte, angetrunken, aber nicht betrunken – es war Brezelfest – vorher sehr freundlich den Täter, den er gerade kennengelernt hatte, noch zu einem Döner und Getränken eingeladen hatte. Sehr schwer wog auch die Belästigung der beiden jungen Mädchen durch den angetrunkenen Täter während der Zugfahrt nach Schifferstadt, wo er sie an den Armen gefasst und ihnen nach dem Aussteigen hinterher gerannt war. Ehrliche Geständnisse hätten die Strafen erheblich gemindert, so erklärte der Richter. |adö