Speyer Gerichtsurteil: Wählergruppe Schneider im Recht

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Juristischer Sieg für die Wählergruppe Schneider gegen die Stadtverwaltung: Das Verwaltungsgericht Neustadt hat am Donnerstag ihrem Eilantrag stattgegeben, Räume der städtischen Jugendförderung für eine Wahlkampfveranstaltung nutzen zu dürfen. Die Verwaltung hatte das nicht erlaubt.

„Stadtvorstand und Rechtsabteilung haben sich gegen geltendes Recht gestellt“, kritisiert Matthias Schneider. Er hat die Wählergruppe, die sich um Stadtratssitze bewirbt, im Anschluss an sein – abgelehntes – Bürgerbegehren zur Speyerer Erstaufnahmeeinrichtung gegründet. Er sei froh, dass nun eine Vortragsveranstaltung, eventuell zum Themenkreis „Gesundheitliche Herausforderung der Massenmigration“, am Donnerstag, 25. April, im Haus der Jugendförderung stattfinden dürfe. Es sei für seine Gruppe schwierig, Räume zu finden – auch weil zum Teil Vermieter unter Druck gesetzt würden, wie er mit Verweis auf Naturfreundehaus sowie ASV-Speyer-Nord-Lokal sagte. Deshalb habe er bereits zwei Wahlkampftermine absagen müssen. Die Stadt habe schon Parteien Räume vermietet, dürfe seine Gruppe nicht benachteiligen. Eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts bestätigte die Eilentscheidung. Grund dafür sei, dass der Beschluss im März, städtische Räume vor Wahlen „aus Neutralitätsgründen“ nicht an politische Gruppen zu vermieten, nur vom Stadtvorstand gefällt worden sei. Damit hätte aber der Stadtrat befasst werden müssen. Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler (SPD) war gestern für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Ihr Sprecher Matthias Nowack verwies darauf, dass die Verwaltung das Urteil prüfe und über den Gang ans Oberverwaltungsgericht nachdenke.

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