Speyer Gasexplosion: Anklage fraglich
Zu dem Unglück am 23. Oktober 2014 zwischen den Stadtteilen Edigheim und Oppau war es gekommen, als Bauarbeiter die Pipeline freilegen wollten. Laut Staatsanwaltschaft wurde dabei mit einem Bagger eine Spundwand in den Boden getrieben. Die Hochdruckleitung wurde von der Spundwand an zwei Stellen durchlöchert. Es kam zu einer verheerenden Explosion: Zwei Bauarbeiter starben, 22 Menschen wurden verletzt, ein Millionenschaden entstand. Die Staatsanwaltschaft hat danach ein Ermittlungsverfahren gegen zwei verantwortliche Mitarbeiter der Pipeline-Betreiberfirma Gascade (eine BASF-Tochter) sowie den Bauleiter und den Polier der Baufirma eingeleitet. Der Verdacht: Sie sollen durch fahrlässiges Handeln die Explosion herbeigeführt haben. Doch möglicherweise wäre das Unglück auch passiert, wenn die Bauarbeiter die Leitung vorsichtig per Hand freigelegt hätten. Denn die Wand an dem geschädigten Rohrabschnitt war laut einem Gutachten der Staatsanwaltschaft stellenweise weniger als einen Millimeter dick gewesen. Ursprünglich habe die Dicke 8,8 Millimeter betragen, Deshalb beschäftigt sich ein Sachverständiger seit Monaten mit der Frage, ob es egal war, wie die Bauarbeiter die Leitung freigelegt haben. Denn das Erdreich hat durch sein Gewicht Druck auf die in einigen Metern Tiefe liegende Pipeline ausgeübt und könnte dadurch quasi das Gas in der Leitung gehalten haben. „Die Frage ist: Was passiert, wenn der Druck durch das Erdreich wegfällt? Könnte das allein das Unglück ausgelöst haben?“, erläutert Leitender Oberstaatsanwalt Hubert Ströber. Falls der Gutachter dies bejahen würde, könnte die Staatsanwaltschaft die für die Bauarbeiten Verantwortlichen nicht strafrechtlich belangen. „Es liegt unstrittig ein Fehler beim Freilegen der Leitung vor. Aber wir müssen beweisen, ob der Tod der beiden Bauarbeiter die Folge dieses Fehlers war“, erläutert Ströber. Es könne auch sein, dass der Unfall aufgrund des Zustands des Rohrs unvermeidlich gewesen wäre, sobald das Erdreich darüber entfernt wurde. Der Sachverständige macht nun Versuche mit verschieden dicken Rohrleitungen. Dabei wird geprüft, unter welcher Restlast ein Gasaustritt aus der extrem dünnen Leitung erfolgt. Diese Tests sind noch nicht abgeschlossen. Ströber: „Wir müssen das Ergebnis abwarten, bevor wir entscheiden können, ob es zu einer Anklageerhebung kommt oder das Ermittlungsverfahren eingestellt wird.“ Der Staatsanwalt geht nicht davon aus, dass er diese Entscheidung noch in diesem Jahr treffen kann. Leitungsbetreiber Gascade sei kein Vorwurf zu machen, sagt Ströber. Das Unternehmen habe die Pipeline regelmäßig geprüft.