Speyer Güterzug-Unfall: Falschparker erwartet Strafverfahren
Die beiden Fahrzeughalter der in Gleisnähe abgestellten Autos, auf die am vergangenen Freitag ein Güterzug aufgefahren war, müssen mit einem Strafverfahren rechnen. Das hat die Bundespolizei Kaiserslautern am Dienstag bestätigt.
„In der Straßenverkehrsordnung ist klar geregelt, dass im Fahrraum von Schienenfahrzeugen nicht gehalten und nicht geparkt werden darf“, sagt Anne Venus, Sprecherin der Bundespolizei, auf RHEINPFALZ-Anfrage. Die beiden Autos hatten nahe der Rheinallee auf Höhe Alter Hammer hintereinander „fast direkt am Gleis geparkt“, so Venus. Das stelle einen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr dar und werde strafrechtlich verfolgt.
Gegen 22 Uhr am Freitagabend war der Güterzug in Schritttempo fahrend mit zwei der dort abgestellten Fahrzeuge kollidiert. Laut Polizei hat der Lokführer noch gebremst, den Unfall aber nicht mehr vermeiden können. Das Gleis musste für etwa 45 Minuten gesperrt werden. Die Höhe der vorläufigen Schadenssumme beläuft sich derzeit auf etwa 20.000 Euro. Am Zug ist nach ersten Erkenntnissen der Polizei ein Rangiertritt beschädigt worden. Zu möglichen weiteren Schäden an der Lok wollte sich die Deutsche Bahn auf RHEINPFALZ-Anfrage nicht äußern und verwies auf die laufenden Ermittlungen.
Die Stadt teilte auf Anfrage mit, dass im Bereich der Rheinallee, noch vor dem Bahnübergang, eine Parkverbotszone eingerichtet ist, die das Parken nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt. „Entlang des Bahngleises besteht sogar ein absolutes Haltverbot“, sagt Sprecherin Lisa Eschenbach. Dazu zählen auch die Seitenstreifen in dem Bereich.