Speyer Friedhofsdieb gesteht
Zu einem Jahr und zehn Monaten Gesamtstrafe ist gestern vor dem Amtsgericht Speyer ein 22-Jähriger aus dem Rhein-Pfalz-Kreis verurteilt worden, der im März zahlreiche Diebstähle auf den Friedhöfen etlicher Kreisgemeinden begangen hat. Die Strafe wurde für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Der schwierigere – und viel länger andauernde – Teil der Strafe dürfte sein, den entstandenen Schaden in Raten abzustottern. Der ist nämlich gewaltig: Mehr als 135.000 Euro durch Diebstahl und Grabbeschädigungen auf den Friedhöfen, dazu kommen für ihn noch die Kosten des Verfahrens. Sein „Gewinn“ bei der ganzen Sache: Zwischen 2000 und 3000 Euro. Eine ungeheure Wertvernichtung nannte Staatsanwältin Conrad das, und Richterin Sascha Umealo-Wells meinte: „Dafür kann man schon ein Einfamilienhaus bekommen.“ Der bisher nicht vorbestrafte Angeklagte hatte in der Zeit vom 11. bis 24. März dieses Jahres in acht Nächten die Friedhöfe von Dudenhofen, Harthausen, Limburgerhof, Neuhofen, Otterstadt, Rödersheim-Gronau, Römerberg-Heiligenstein und Schifferstadt aufgesucht, manche sogar zweimal, und mit einem Brecheisen Grabschmuck aus Metall wie Statuen, Laternen sowie Kreuze herausgebrochen und abtransportiert, um sie später zu verkaufen. Jeder dieser nächtlichen „Besuche“ gilt als ein Tat, auch wenn dabei zahlreiche Gräber – in Limburgerhof waren es 61 – beschädigt wurden. Wie er auf diese Idee gekommen sei, wisse er nicht mehr, antwortete der Mann der Richterin. Als ein Häufchen Elend saß er neben seinem Verteidiger, Rechtsanwalt Sebastian Göthlich aus Ludwigshafen, kaum hörbar beantwortete er die Fragen. „Bitte laut ,ja’ sagen, wie beim Heiraten“, mahnte Umealo-Wells einmal. Als er in der letzten Nacht von der Polizei ertappt und verhaftet worden war, gestand er sofort nicht nur alle Taten, die ihm die Polizei zur Last legte, sondern auch zwei weitere, von denen die Beamten noch gar nichts wussten. Die Beweisaufnahme fiel daher gestern sehr kurz aus, Zeugen mussten nicht gehört werden. Einer der ursprünglich neun Anklagepunkte wurde dann auch sofort fallengelassen, nachdem er angab, diese Tat habe er nicht begangen. Der Angeklagte begann nach dem Hauptschulabschluss eine Lehre, brach diese aber nach Differenzen mit seinem Chef ab. Danach fand er für etwa ein Jahr Arbeit über eine Leasingfirma, bis er arbeitslos wurde. Er fing an, Drogen zu nehmen und verkehrte in schlechter Gesellschaft. Mit all dem soll nun Schluss sein, nachdem ihm zwei Monate Untersuchungshaft genug Schrecken eingejagt haben. Er hat eine Stelle in Aussicht und muss – als Bewährungsauflage – den angerichteten Schaden in sehr vielen Monatsraten zu je 300 Euro abzahlen. (adö)