Speyer Friedhof: Neue Regeln und Angebote

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«Waldsee.»Der Haupt- und Finanzausschuss der Ortsgemeinde Waldsee hat die neue Friedhofssatzung und eine Änderung der Gebührenordnung abgesegnet. Sie muss noch vom Ortsgemeinderat beschlossen werden.

Anlass für die neue Satzung und geänderte Gebührenordnung ist der geplante Memoriam-Garten, der bisher noch nicht berücksichtigt ist, erklärte Beigeordnete Claudia Klein (CDU). Im Memoriam-Garten werden Erdreihengrabstätten und Urnenreihengrabstätten angelegt. Partnergrabstätten sind ebenfalls erhältlich. Für alle Wahlgrabstätten im Friedhof gilt, dass die Nutzungszeit von 30 Jahren auf 25 Jahre herabgesetzt wurde. Dafür kann das Nutzungsrecht nun in Fünfjahresschritten verlängert werden. Die Nutzungszeit ist die Zeit, in der das Grab selbst besteht. Sie ist mindestens so lang wie die Ruhezeit, die in Waldsee für Leichen und Aschen 25 Jahre beträgt. Für Wahlgräber kann die Nutzungszeit verlängert werden, für Reihengräbern nicht.

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