Rhein-Pfalz-Kreis RHEINPFALZ Plus Artikel Flüchtlingshelfer warnt: „So wird Integration nie funktionieren“

Stand schon öfter im Kreuzfeuer der Kritik: die Ausländerbehörde im Rhein-Pfalz-Kreis
Stand schon öfter im Kreuzfeuer der Kritik: die Ausländerbehörde im Rhein-Pfalz-Kreis

Roland Heiter kümmert sich ehrenamtlich um Flüchtlinge und kritisiert, dass diese bei der Ausländerbehörde mit ihren Anliegen kaum durchdringen. Der Kreis widerspricht.

185 Menschen aus 32 Nationen überreichte der Germersheimer Landrat jüngst ihre Einbürgerungsurkunden. Im Rhein-Pfalz-Kreis werde es so etwas wohl so schnell nicht geben, sagt Roland Heiter aus Hanhofen, der sich in der Region ehrenamtlich um Flüchtlinge kümmert. „Von einer ordnungsgemäßen Bearbeitung jeglicher Vorgänge, die die Ausländerbehörde zu erledigen hat, ist die Kreisverwaltung so weit entfernt, wie die Sonne von der Erde“, findet Heiter. Dabei habe Ex-Landrat Clemens Körner (CDU) behauptet, dass die Kreisverwaltung bereits 13 Monate nach dem Hackerangriff vom Oktober 2022 wieder voll funktionsfähig gewesen sei.

Heiters Ansicht nach stimmt das so nicht. Er nennt zwei Beispiele: So habe ein afghanischer Familienvater im Jahr 2022 noch vor dem Hackerangriff einen Antrag auf Einbürgerung gestellt. „Durch den Hackerangriff ging jedoch nichts mehr weiter“, berichtet Heiter. Ende November 2023 habe der Mann erneut einen Antrag auf Einbürgerung mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht, weil nicht mehr auf den Antrag von 2022 zurückgegriffen werden konnte. „Schon seltsam, da ja Papiere bei dem Hackerangriff nicht verschwunden sind und meines Wissens die Ausländerbehörde die eingehende Anträge nicht sofort digitalisiert“, wundert sich der Hanhofener.

„Immer wieder vertröstet“

Es sei dann noch eine afghanische Geburtsurkunde verlangt worden, die der Mann auch umgehend abgegeben habe. Danach sei lange „Funkstille“ gewesen. „Auf mehrmaliges Nachfragen nach dem Stand der Angelegenheit ist schlicht und ergreifend nichts erfolgt. Der Mann wurde bei seinen persönlichen Vorsprachen immer wieder vertröstet“, ärgert sich Heiter. Auf eine E-Mail, welche die Heiters im Januar dieses Jahres auch an den neuen Landrat schickten, habe Volker Knörr (CDU) geantwortet und sich dabei „mehr oder weniger schützend“ vor seine Mitarbeiter gestellt. Bearbeitet sei der Antrag auf Einbürgerung offenbar immer noch nicht.

Als zweites Beispiel nennt der Hanhofener eine alleinerziehende Mutter aus Somalia. Sie habe von der Ausländerbehörde schon seit mindestens zwei Jahren keinen offiziellen Aufenthaltstitel oder Ausweis mehr bekommen, sondern immer nur eine für sechs Monate gültige sogenannte Fiktionsbescheinigung. „Das hat zur Folge, dass sie zweimal im Jahr Urlaub nehmen muss, um diese Fiktionsbescheinigung zu erhalten“, berichtet Heiter. Würde sich die Sachbearbeitung nur zehn Minuten mehr Zeit für die Veranlassung eines Aufenthaltstitels oder Ausweises nehmen, ließe sich vermeiden, dass alle sechs Monate eine große Anzahl an Antragstellern eine neue Bescheinigung benötigt, ist er überzeugt. Die Fiktionsbescheinigung bringe den Betroffenen nicht viel. Banken akzeptierten beispielsweise bei einem Wechsel des Geldinstituts nur Aufenthaltstitel zur Legitimation, sagt Heiter.

Weiteres Problem für die Somalierin: Einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis mit allen Unterlagen habe sie bei einem persönlichen Termin nicht abgeben dürfen. „Die Annahme wurde mit dem Hinweis, dass die Verwaltung diesbezüglich automatisch auf die Frau zukommt, verweigert“, berichtet Heiter. Seine Frau habe erreicht, dass der Antrag auf Niederlassung im Februar 2025 per E-Mail an die Verwaltung geschickt werden konnte. „Bisheriger Sachstand in dieser Angelegenheit: keine Antwort und auch kein Termin!“, klagt Heiter. „So wird Integration nie funktionieren“, befürchtet er.

„Umfangreiche Prüfungen“

Die RHEINPFALZ hat die Kreisverwaltung mit der Kritik konfrontiert. Bereits in der Vergangenheit hatte es Beschwerden über die Ausländerbehörde gegebenund Maßnahmen des Landkreises, um die Situation zu verbessern. „Die Zahl der Anträge ist in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen“, sagt eine Sprecherin. „Gleichzeitig war die Behörde – wie viele öffentliche Verwaltungen – zeitweise mit Schwierigkeiten bei der Gewinnung und Einarbeitung qualifizierter Fachkräfte konfrontiert. Personalwechsel konnten nicht immer unmittelbar kompensiert werden.“ Der Rhein-Pfalz-Kreis habe darauf reagiert und zusätzliche Stellen geschaffen. Darüber hinaus seien interne Abläufe überprüft, wenn möglich auch vereinfacht und beschleunigt worden. „Alle Verfahren werden nach einheitlichen Kriterien und in der Reihenfolge des Antragseingangs bearbeitet“, so die Kreisverwaltung.

Zum konkreten Einzelfall der Einbürgerung des Afghanen könne sich die Verwaltung ohne Vollmacht nicht äußern. „Grundsätzlich aber handelt es sich bei Einbürgerungsanträgen um umfangreiche rechtliche Prüfungen“, teilt die Sprecherin mit. Wenn es Unstimmigkeiten gebe, verlängere das den Entscheidungsprozess enorm.

Was die bei einem Termin verweigerte Annahme des Antrags auf Niederlassungserlaubnis der Somalierin betrifft, so verweist die Verwaltung darauf, dass die Frau bereits einen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gestellt hatte. Eine Termineinladung sei mittlerweile versendet. Es werde dabei auch automatisch geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis erfüllt sind. Eine gesonderte Antragstellung sei deshalb nicht notwendig. Sie führe zu Mehraufwand und Kosten – auch für den Antragsteller.

Zu Heiters Kritik, dass der Frau nur eine Fiktionsbescheinigung statt eines offiziellen Aufenthaltstitels ausgestellt wurde, verweist die Verwaltung darauf, dass die Prüfung der jeweiligen Voraussetzungen mit einem erheblichen sachlichen und rechtlichen Aufwand verbunden sei. „Jeder Einzelfall ist gesondert zu würdigen; eine abschließende Entscheidung kann daher nicht kurzfristig erfolgen“, sagt die Sprecherin. Sofern eine Bank im Einzelfall die Anerkennung einer Fiktionsbescheinigung verweigere, bestehe die Möglichkeit, einen priorisierten Termin zu erhalten, wenn dies durch eine schriftliche Bestätigung der Bank nachgewiesen werde.

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