Speyer RHEINPFALZ Plus Artikel Eltern: Schulweg aus Römerberg nach Speyer zu gefährlich

Vorbei am Polygon-Gelände: Schulweg aus Berghausen nach Speyer.
Vorbei am Polygon-Gelände: Schulweg aus Berghausen nach Speyer.

Im Jahr 2019 hatten die Eltern eines Kindes, das auf eine Speyerer Schule geht, bereits einen Antrag auf Schülerbeförderungsgeld zur Nutzung des Maxx-Tickets für die Bahn bei der Stadt gestellt. Dieser war abgelehnt worden, weil die Anfahrt zu kurz sei. Dagegen legten sie Widerspruch ein. Jetzt wurde der Fall vor dem Stadtrechtsausschuss behandelt.

Mit dem Rad fährt der Junge jeden Morgen in die Schule. Die Eltern meinen jedoch, dass dieser Weg über das Feld zwischen Römerberg und Speyer zu gefährlich ist. Er führt von Berghausen kommend an der Bahnlinie – parallel zur Germersheimer Straße/L507 – entlang, quert über einen roten Brückenbau die Landauer Straße und führt weiter durch Felder. Auf diesen wird unter anderem Mais angepflanzt, der in den Wuchsmonaten meterhoch stehe. Nicht zu überschauen ist die Fläche den Eltern zufolge. Stellenweise unbeleuchtet und im Winter nicht geräumt oder gestreut sei der Weg außerdem.

Die Argumente ließ die Stadtverwaltung, bei der der Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten gestellt werden muss, nicht gelten, zumal der Radweg nicht als Problemstelle für Kriminalität gelte. Auch eine zweite Maßgabe für eine Kostenübernahme griff nicht: die notwendige Distanz zur Schule. In der Satzung zur Schülerbeförderung ist festgehalten: Eine Bezuschussung kann erst bei einem Schulweg ab vier Kilometern geltend gemacht werden. Als Richtwert gilt dabei der kürzeste verkehrsübliche Fußweg zwischen der Wohnung und der Schule. Bei der Familie in Römerberg betrage der weniger als vier Kilometer. Aufgrund der Rechtslage konnte auch der alternative Weg, den die Eltern vorgelegt hatten, nicht berücksichtigt werden. Dieser ist länger als vier Kilometer, aber eben nicht die direkte Verbindung zur Schule.

43,50 Euro kostet ein Maxx-Ticket zur Nutzung der S-Bahn aktuell. Der Beschluss des Stadtrechtsausschusses dazu ist noch nicht veröffentlicht.

Streit vom Zaun gebrochen

Der Ausschuss hatte sich in der Sitzung unter dem Vorsitz von Thomas Frankenbach diese Woche außerdem mit der Beschwerde eines Speyerer Handwerkers zu befassen. Dieser war mit einem Beseitigungserlass für einen Zaun an einem Grundstück in der Straße „Hinterm Esel“ nicht einverstanden. „Es wurde ein drei Meter hoher Stellzaun errichtet“, informierte Frankenbach. Die Bauaufsicht übte Kritik. „Laut Bauplan ist der Zaun außerhalb der Baulinie“, so der Vorsitzende. Der Abstand zur Grundstücksgrenze sei zu gering. Als zweite Komponente zieht die Stadt das sogenannte Verunstaltungsverbot heran. Auch in diesem Fall steht die Entscheidung noch aus.

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